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Die Staatsanwaltschaft Regensburg kündigt Revision gegen das Urteil im Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs an. Die Vorwürfe, die am Mittwoch vor Gericht gegen sie erhoben wurden, weist sie zurück.  
 
Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, kündigt die Staatsanwaltschaft „trotz Schuldspruch wegen Korruptionsdelikten“ Revision gegen das Urteil im Strafprozess gegen Joachim Wolbergs und die Mitangeklagten an. Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuldsprüche und Verurteilungen wegen Korruption dreier Angeklagter als Berechtigung für „die Ermittlungen und die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Regensburg“. „Soweit die 6. Strafkammer die Angeklagten freigesprochen bzw. trotz Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts von Strafe abgesehen hat, wird die Staatsanwaltschaft das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen“, heißt es weiter.

Staatsanwaltschaft weist erhobene Vorwürfe zurück

Die geäußerte Kritik an ihrer Arbeit weist die Staatsanwaltschaft zurück. „Sachliche Kritik“ nehme sie immer zum Anlass, um das eigene zu überprüfen, so die Staatsanwaltschaft. „Die jetzt von der 6.Strafkammer geäußerte Kritik wird jedoch in dieser Form entschieden zurückgewiesen.“ Die Staatsanwaltschaft habe an der Hauptverhandlung „in der gebotenen Sachlichkeit mitgewirkt“, so Oberstaatsanwalt Markus Pfaller am Mittwoch. „So wie bereits die von der Strafkammer nicht beanstandeten wiederholten persönlichen Diffamierungen gegenüber den Vertretern der Staatsanwaltschaft jedoch irritiert haben, irritieren jetzt auch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht manche Äußerungen in der Urteilsbegründung über die Arbeit der Staats-anwaltschaft.“

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