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Joachim Wolbergs muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Regensburg hat zwei weitere Anklagen gegen den suspendierten Oberbürgermeister zur Hauptverhandlung zugelassen. Ab Oktober sollen nun insgesamt drei Anklagen in einem Verfahren verhandelt werden.

Wie das Landgericht Regensburg am Freitag mitteilte, hatte es die zwei Anklagen zunächst nicht zuglassen, wurde aber in seiner Entscheidung vom Oberlandesgericht Nürnberg korrigiert. In dem neuen Prozess gegen Wolbergs sollen nun alle drei zugelassenen Verfahren verbunden werden. Zur Begründung der Verknüpfung heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts: „Mit dieser Maßnahme wurde die Möglichkeit geschaffen, einen einheitlichen Prozess über sämtliche dem Landgericht Regensburg noch vorliegenden Anschuldigungen gegen Joachim Wolbergs zu führen, die nicht bereits in das kürzlich verkündete Urteil der Wirtschaftsstrafkammer eingeflossen waren. Während die ursprünglich nicht zugelassene Anklage vom 4. Oktober 2018 ausschließlich den Oberbürgermeister betrifft, richten sich die beiden anderen Anklagen in unterschiedlichen Zusammensetzungen zusätzlich gegen zwei Unternehmer aus der Regensburger Baubranche und einen ehemaligen Geschäftsführer eines Immobilienkonzerns aus Mittelfranken.“

Die vom Oberlandesgericht unverändert zugelassene erste Anklage vom 4. Oktober 2018 enthält einen Bestechlichkeitsvorwurf und zweimal den Vorwurf einer Vorteilsannahme. Dabei soll es Zuwendungen von rund 160.000 Euro an den SPD-Ortsverein Stadtsüden gehen. Die zweite Anklage vom 25. Januar 2019 lautet auf Bestechlichkeit bzw. Bestechung. Dabei sollen 5.000 Euro gespendet worden sein. In der dritten Anklage vom 1. Februar 2019 ist von drei Fällen der Vorteilsannahme/-gewährung die Rede. Das Spendenaufkommen wird mit insgesamt 80.000 Euro beziffert.

Der Prozess soll am 1. Oktober starten, so das Landgericht. Angesetzt sind bislang 20 Hauptverhandlungstage.

Wolbergs‘ Anwalt: „Inakzeptable Verfahrensbehandlung der Staatsanwaltschaft Regensburg“

Im ersten Verfahren vor dem Landgericht Regensburg wurde Joachim Wolbergs in fast allen Punkten freigesprochen. Lediglich in zwei Fällen der Vorteilsannahme erhielt er einen Schuldspruch, der aber vom Gericht straffrei blieb. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft für Wolbergs gefordert.

In Reaktion auf die Zulassung zweier weiterer Anklagen gegen seinen Mandanten geht Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting die Staatsanwaltschaft scharf an und nennt deren „inakzeptable Verfahrensbehandlung“ als ursächlich für die anstehende zweite Hauptverhandlung. Witting betonte in seiner Pressemitteilung außerdem, dass sich Wolbergs auch in diesem zweiten Prozess um „vollständige Aufklärung“ bemühen werde. „Dabei bleibt seine Haltung unverändert: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit entbehren jeglicher Grundlage“, so Witting über seinen Mandaten Joachim Wolbergs am Freitag.

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