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Ab dem kommenden Wintersemester heißt es mehr Geld, auch für die Studierenden der Regensburger Hochschulen. Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des sollen junge Menschen eine Chance auf die angestrebte Ausbildung ohne Geldnöte bekommen. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz informiert über die Neuerungen.

Im sechsten Jahr in Folge seit 2012 meldet das Statistische Bundesamt auch für das Jahr 2018 einen neuerlichen Rückgang der Zahl der BAföG-geförderten Studierenden. Ziel der Bundesregierung ist es, mit der 26. BAföG-Novelle eine Trendwende bei der Zahl der Geförderten zu erreichen. Bis Herbst 2021 sollen wieder  100.000 Studierende, Schülerinnen und Schüler mehr BAföG-Leistungen erhalten. Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten-und Studierendenwerke werben mit ihrer aktuellen Kampagne „Einfacher ans Geld“  bei den Studierenden dafür, einen BAföG-Antrag zu stellen. Auch das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz beteiligt sich mit eigenen Aktionen an der Kampagne.

BAföG mit Sorge für die Familien der Studierenden

Viele der Änderungen in dem neuen Gesetz konzentrieren sich darauf, Studierende mit Verpflichtungen ihrer Familie gegenüber zu fördern.  So wird zum einen im kommenden Wintersemester 2019/20 der Kinderbetreuungszuschlag auf 140 Euro erhöht.
Auch die Betreuung der eigenen Kinder bis zum 14. Lebensjahr wird nun als Grund für Studienverzögerungen und andere Umstände berücksichtigt. Die häusliche Pflege von Angehörigen ermöglicht ebenso eine BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit hinaus.

Veränderte Regularien erleichtern Zulassung zur Förderung

Als eine der wichtigsten Änderungen wurde der allgemeine BAföG-Bedarfssatz für das Wintersemester 2019/2020 um fünf Prozent erhöht. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnhaft sind, erhalten außerdem einen Zuschlag von 325 Euro statt den bisherigen 250 Euro. Damit steigt der BAföG-Höchstsatz von 735 auf 933 Euro. Auch der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung stieg um mehr als zehn Prozent an.
Auch die Vermögensfreibeträge der Geförderten und die Einkommensfreibeträge der Eltern werden erhöht, wodurch für viele angewiesene junge Leute der Zugang zum Förderkredit vereinfacht wird.

Neue Rückzahlungsregeln für mehr Sicherheit

Die neuen Rückzahlungsmodalitäten sehen vor, dass Studierende maximal 10.010 Euro von der erhaltenen BAföG-Förderung zurückzahlen müssen, mit bis zu 77 Monatsraten zu 130 Euro. Erhalten Studierende beispielsweise für sechs Semester Bachelor-und vier Semester Master-Studium rund 51.660 Euro BAföG, müssen sie mit maximal 10.010 Euro weniger als ein Fünftel zurückzahlen.
Auch der KfW-Kredit verändert sich: er wird zum „zinslosen BAföG-Volldarlehen“. Die Zinsfreiheit soll Studierenden neue Sicherheit bieten, so das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.

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