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Am Dienstagmorgen startete der zweite Prozess gegen Joachim Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg. Der Anwalt des suspendierten Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg forderte zum Prozessauftakt die Einstellung des Verfahrens.

Wolbergs Verteidiger Peter Witting forderte am ersten Tag des Prozesses gegen seinen Mandanten die Einstellung des Verfahrens. Als Grund nannte Witting die inhaltlichen Überschneidungen mit dem ersten Prozess. Wie schon im ersten Verfahren werden Wolbergs auch im zweiten Prozess Vorteilnahme und Bestechlichkeit aufgrund von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche vorgeworfen. Nun stellt sich die Frage, ob die Anschuldigungen aus den beiden Verfahren eine einheitlich zu sehende Tat sind.

Drei Mitangeklagte aus der Baubranche

Auf der Anklagebank sitzen neben Wolbergs zwei Bauunternehmer aus Regensburg sowie der ehemalige Geschäftsführer einer Immobiliengesellschaft aus Mittelfranken. Ihnen wird Bestechung bzw. Vorteilsgewährung zur Last gelegt. Mit Hilfe von Wahlkampfspenden sollen sich die Mitangeklagten das Wohlwollen Wolbergs bei Bauprojekten erhofft haben, so die Anklage. Wolbergs weist analog zum ersten Prozess auch im zweiten Verfahren alle Vorwürfe gegen ihn zurück.

Das Landgericht Regensburg hat insgesamt 20 Zeugen für den zweiten Prozess gegen Wolbergs geladen. Unter ihnen befinden sich auch Stadträte sowie aktuelle OB-Kandidaten wie Horst Meierhofer von der FDP oder Ludwig Artinger von den Freien Wählern. Nach der aktuellen Terminierung des Landgerichts könnte ein Urteil erst im März fallen.

Erster Prozess endete straffrei

Der erste Prozess gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, dessen ehemaligen Geschäftsführer und Norbert Hartl ging am 4. Juli zu Ende. Die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft für Wolbergs, das Gericht sah jedoch von einer Strafe ab, auch wenn es den suspendierten Oberbürgermeister in zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig hielt.

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