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Im zweiten Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat dessen Anwalt erneut einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter gestellt. Am Dienstag hat außerdem der Büroleiter des Schatzmeisters der Bundes-SPD vor Gericht ausgesagt.

Der Anwalt von Joachim Wolbergs, Peter Witting, hat am Dienstag erneut einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der fünften Strafkammer gestellt. Laut Wolbergs Verteidiger bestehe die Gefahr, dass die Richter der Meinung anderer Prozessbeteiligter folgen – entgegen ihrer eigenen Auffassung.

Erster Befangenheitsantrag wurde abgelehnt

Witting hatte im Oktober den ersten Antrag wegen Befangenheit der drei Richter gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Als Gründe führte er bereits damals an, dass die Richter das Verfahren gegen seinen Mandanten aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) führen würden, obwohl sie selbst eine andere Rechtsauffassung vertreten würden. Die fünfte Strafkammer hatte den zweiten Prozess gegen Wolbergs zunächst abgelehnt. Allerdings erhob die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen diese Entscheidung und bekam vom OLG Recht.

Büroleiter des Schatzmeisters der Bundes-SPD im Zeugenstand 

Als Zeuge war am Dienstag der Büroleiter des Schatzmeisters der Bundes-SPD geladen. Er gab an, dass man vorsorglich rund 700.000 Euro an die Bundestagsverwaltung abgeführt – für den Fall, dass diese Spenden von Bauunternehmern und aus deren Kreisen rechtswidrig waren. Hierfür müsse jedoch das Urteil abgewartet werden.

Weiterhin sagte der Büroleiter aus, dass die Spendenhöhe für den damaligen SPD-Wahlkampf in Regensburg „auffällig viel“ gewesen sei. Als Gegenbeispiel führte er Heidelberg an. In dieser vergleichbar großen Stadt würden rund 30.000 Euro für einen Wahlkampf ausgegeben.

Wolbergs versuchte diesen Vergleich zu entkräftigen, da er einer Gegenüberstellung der konsumierten Biermenge in Regensburg und Heidelberg gleiche. Stattdessen müsse man als Vergleichszahlen die Spendenhöhe der CSU in Regensburg heranziehen. Und diese sei mit mehreren Hunderttausend Euro ähnlich hoch gewesen wie jene der SPD.

Der suspendierte OB muss sich auch im zweiten Prozess gegen die Vorwürfe Bestechlichkeit und Vorteilsannahme wehren, die mitangeklagten Bauunternehmer gegen die Vorwürfe Bestechung und Vorteilsgewährung. Ein Urteil soll Frühjahr fallen.

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