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Der 54 Jahre alte Jäger, den das Amtsgericht Cham 2019 wegen Luchs-Wilderei und illegalen Waffenbesitzes verurteilt hat, geht in Berufung. Nun befasst sich das Landgericht Regensburg mit dem Fall.

Im September 2019 wurde ein 54 Jahre alter Jäger vom Amtsgericht Cham zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Seinen Jagdschein musste er ebenfalls abgeben. Der Grund für die Strafe: Wilderei und illegaler Waffenbesitz. So zumindest die Ansicht des Gerichts. Der Jäger sieht dies jedoch anders und ging in Berufung. Ab diesen Montag, 10. Februar befasst sich deshalb das Landgericht Regensburg mit dem Fall.

Vater soll Falle aufgestellt haben

Der vom Amtsgericht Cham verurteilte Jäger will noch immer einen Freispruch wegen der mutmaßlichen Luchs-Tötung erwirken und weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Sein Vater habe die rund zwei Meter lange Falle für Füchse aufgestellt, so der Angeklagte 2019 vor Gericht. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht, da die Falle für Füchse zu groß sei. Zudem habe der Vater zum fraglichen Zeitpunkt beinamputiert im Rollstuhl gesessen. Das Gericht warf ihm stattdessen einen Verstoß gegen Paragraph 71 des Bundesnaturschutzgesetzes vor, in dem ein Vergehen gegen eine streng geschützte Tier- oder Pflanzenart unter Strafe gestellt wird. Der Jäger soll in einem Waldstück im Lamer Winkel in einer Lebendfalle in Form einer Metallbox einen Luchs zuerst gefangen und dann mit einer Kurzwaffe erschossen zu haben. Zeugen belasteten den Angeklagten zudem stark und erzählten vor Gericht von den Prahlereien des Jägers über seine Wilderei.

Jäger stand schon öfter im Visier der Ermittler

Zeitweise stand der Angeklagte sogar noch wegen weiterer illegaler Tötungen von Wildtieren im Visier der Ermittler, darunter auch ein Fall aus dem Jahr 2015, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte. In einem Waldstück im Lamer Winkel fand man vier abgetrennte Luchs-Vorderläufe. Intensive Ermittlungen vonseiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei mündeten im Dezember 2016 zwar in eine Hausdurchsuchung bei dem Mann, gefunden wurden Pfoten und Ohren eines Luchses. Diese Luchstötung sowie eine Beteiligung am Fall der abgetrennten Luchsbeine im Waldstück konnten ihm allerdings nicht nachgewiesen werden. Genauso wenig wie die ebenfalls vermutete Erlegung eines Wolfes.

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