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Bundeskanzlerin  Angela Merkel hat sich mit den Regierungschefs der Länder auf Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen geeinigt. Das Ergebnis: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestens 3. Mai bestehen, bestimmte Geschäfte dürfen ab Montag  wieder öffnen, Schulen Schritt für Schritt ab 4. Mai.

Kanzlerin Angela Merkel hat sich am Nachmittag mit den Ministerpräsidenten der Länder auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen verständigt. Generell sei zwischen Bund und Länder ein „hohes Maß an Einheitlichkeit“ erreicht worden, so Merkel. Die aktuellen Kontakt- und Reisebeschränkungen werden demnach deutschlandweit noch mindestens bis zum 3. Mai aufrechterhalten. Merkel stellte auf der Pressekonferenz am Dienstagabend klar, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter weiterhin eingehalten werden muss und man sich im Freien nur alleine, mit der Familie oder mit Menschen aus dem eigenen Hausstand treffen darf.

Masken empfohlen

Im Hinblick auf die aktuelle stabile Entwicklung der Infektionszahlen sprach Merkel von einem „zerbrechlichen Zwischenerfolg“. Es gebe nur wenig Spielraum, auch wenn Ärzte und Pflegekräfte bislang nicht überfordert worden seien. Deutschland müsse dennoch mit dem Virus leben, bis es einen Impfstoff und
Medikamente gebe. Sie mahnte deshalb weiterhin zu „äußerster Vorsicht“. Bund und Länder empfehlen deshalb auch „dringend“, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Alltagsmasken zu tragen. Eine Maskenpflicht besteht jedoch nicht.

Bestimmte Geschäfte dürfen ab Montag öffnen

Für den Einzelhandel gibt es Lockerungen, wenn auch unter strengen Auflagen. Im ersten Schritt dürfen ab Montag, 20. April Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen. Allerdings müssen sie die Hygieneauflagen beachten, den Zutritt von Kunden steuern und Warteschlangen vermeiden. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler sowie Buchhandlungen wieder öffnen. Große Shoppingwalls und Kaufhäuser bleiben weiterhin geschlossen.

Im Hinblick auf die 800 Quadratmeter-Angabe erklärte Söder, dass es sich dabei um einen Kompromiss handele, der von der bayerischen Landesregierung am Donnerstag nochmals überprüft werden wird. Generell wolle man mit der Beschränkung im Einzelhandel größere Menschenansammlungen unterbinden und einen Run auf Innenstädte vermeiden.  

Schulen öffnen für Ältere ab 4. Mai

Ab dem 4. Mai beginnt für Schüler der Abschlussklassen wieder die Schule. Des Weiteren dürfen Viertklässler wieder in die Grundschule. Bis Ende April soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept vorlegen, wie Schritt für Schritt und unter besonderen Hygienemaßnahmen auch der Unterricht für alle anderen Schüler wieder beginnen kann.

Friseurläden dürfen ab 4. Mai öffnen – Restaurants bleiben geschlossen

Auch Friseurbetriebe können ab 4. Mai wieder Kunden bedienen. Allerdings müssen sie hierfür eine persönliche Schutzausrüstung nutzen, um trotz körperlicher Nähe den notwendigen Schutz gewährleisten zu können.  Restaurants, Bars und Kneipen bleiben geschlossen. Hotels dürfen  weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke genutzt werden. 

Großveranstaltungen und Gottesdienste bleiben vorerst verboten

Wie Merkel auf der Pressekonferenz weiterhin mitteilte, bleiben Großveranstaltungen bis zum 31. August verboten. Davon betroffen sind auch Fußballspiele. Außerdem: Egal ob Kirchen, Moscheen oder Synagogen – religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben für alle Glaubensgemeinschaften untersagt.

Die aktuellen Maßnahmen und Lockerungen sollen laut Merkel im Abstand von 14 Tagen kontrolliert und mit Blick auf die Entwicklung der Infektionsraten beurteilt werden. Am 30. April will sich die Kanzlerin erneut mit den Ländern unterhalten, wie es nach dem 3. Mai weitergehen soll.

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