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Auch wenn seit Montag Geschäfte ihre Türen für Kunden wieder öffnen dürfen, müssen Einzelhandelsläden in Shopping-Centern dennoch geschlossen bleiben. Ein Herrenbekleidungsgeschäft im DEZ klagte gegen diese Verordnung und bekam vom Verwaltungsgericht Regensburg in einem Eilbeschluss Recht.    

Ein Herrenbekleidungsgeschäft im Donau-Einkaufszentrum (DEZ) in Regensburg darf seine Türen wieder für Kunden aufschließen – obwohl es sich in einem Shoppingcenter befindet. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Montag in einem Eilbeschluss festgestellt, „dass ein Geschäft für Herrenbekleidung im Regensburger Donau-Einkaufszentrum öffnen darf“.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Am Dienstag gab die bayerische Staatsregierung zudem bekannt, dass diese Regelung in Bayern nun auch größere Läden umfasst, solange sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Geschäfte, die nicht systemrelevant sind – also keine Lebensmittel oder Drogerieartikel verkaufen und keine Apotheken sind – dürfen in Einkaufszentren und Kaufhäusern nicht öffnen. Der Herrenausstatter im DEZ hat dagegen Klage eingereicht und Recht bekommen.

Gericht äußert Zweifel an der Regelung

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass „zweifelhaft“ sei, „ob bei der 800 qm-Grenze auf die Fläche des Einkaufszentrums insgesamt abzustellen sei oder nicht vielmehr auf die des einzelnen Ladengeschäfts“. Die erforderlichen Maßnahmen wie die Begrenzung der Kundenzahl auf einer bestimmten Fläche könnten bei Geschäften in einem Einkaufszentrum grundsätzlich ebenso umgesetzt werden wie bei anderen Geschäften, so das Verwaltungsgericht weiter. Der Herrenausstatter habe „zudem glaubhaft gemacht, dass sein Ladengeschäft eine Fläche von 800 qm nicht überschreite, er die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden wirksam beschränke und auch die weiteren Anforderungen an den Infektionsschutz mit seinem Hygienekonzept sowie dem des Betreibers des Einkaufszentrums erfüllt werden“.

Öffnen Läden in Shoppingcentern bald wieder?

Ein Urteil zu der Klage steht zwar noch aus, das Herrenbekleidungsgeschäft darf bis dahin aber dennoch seinen Laden im DEZ öffnen. Sollte der Eilbeschluss bestätigt werden, wäre die Geschäftsöffnung in Einkaufszentren wieder erlaubt, solange die 800-Quadratmeter-Regelung pro Geschäft eingehalten wird.

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger wurde am Dienstag auf eine Pressekonferenz mit der Entscheidung des Gerichts konfrontiert, allerdings wusste er von dem Eilbeschluss noch nichts. Er erklärte lediglich, dass man sich das Urteil anschauen werde.

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