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Die finanzielle Nothilfe für freischaffende Künstler in Bayern ist angelaufen. Ab sofort können die Anträge online gestellt werden. Der Finanztopf beträgt 140 Millionen Euro.

Am Dienstag startete in Bayern das Hilfsprogramm für freischaffende Künstler, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Online-Antrag auf Soforthilfe steht ab jetzt zur Verfügung. Insgesamt sind 140 Millionen Euro vorgesehen, um den Lebensunterhalt zu sichern und Honorarausfälle von Künstlern zu kompensieren. Das teilte Bayerns Kunstminister Bernd Sibler am Dienstag in München mit.

Aufgrund der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mussten geplante Veranstaltungen abgesagt und kulturelle Einrichtungen bis auf weiteres geschlossen werden. Das Formular ist im Netz unter kuenstlerhilfe-corona.bayern zu finden. Zudem ist eine Hotline für Informationen und Fragen zum Programm eingerichtet, die Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr besetzt ist.

Über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro

Vom Schriftsteller bis zur Game-Designerin, von der Puppenspielerin bis zum Tänzer: Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausreichen. Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen.

Auch wenn sie nicht über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen, sind sie antragsberechtigt. So können auch punktuell beschäftigte Künstler wie Schauspieler unterstützt werden. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen bearbeitet, die sich um eine zügige Auszahlung der Soforthilfe kümmern.

Das Hilfsprogramm war zuletzt nach verschiedenen Rückmeldungen aus der Kunst- und Kulturszene erweitert worden, sodass nun noch mehr Personen anspruchsberechtigt sind. „Wir haben die Rückmeldungen ernst genommen und Anpassungen am Programm vorgenommen, um der Lebenswirklichkeit unserer Kunst- und Kulturschaffenden gerecht zu werden“, betonte Kunstminister Sibler. Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist nun keine zwingende Voraussetzung mehr.

Kultur-Rettungsschirm: 200 Millionen und sechs Programme

Gemeinsam mit Ministerpräsident Markus Söder hatte Sibler am vergangenen Donnerstag einen Kultur-Rettungsschirm vorgestellt. Mit den angekündigten rund 200 Millionen Euro und sechs aufeinander abgestimmten Programmen – darunter das Künstlerhilfsprogramm – leiste der Freistaat unbürokratische Hilfe, betonte Sibler. Ziel sei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Künstler, Kulturschaffende und Kreative sowie die Kulturlandschaft abzufedern und Strukturen zu sichern.

„Mir ist bewusst, dass die Kunst- und Kulturszene nicht nur Soforthilfen benötigt, sondern auch mittelfristig verstärkt unterstützt werden muss. Mit unseren Hilfsprogrammen können wir sagen: Kunst und Kultur haben in Bayern eine gute Perspektive. Auch deshalb, weil wir derzeit für Bayern ein ausgewogenes Konzept für einen Neustart für Kunst und Kultur unter veränderten Bedingungen entwickeln“, so Sibler. Die Kulturminister der Länder hatten jüngst der Ministerpräsidentenkonferenz Eckpunkte für eine Öffnung des Kulturbetriebs zur Beratung vorgelegt.

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