50.000 Tiere werden gekeult
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In einem Geflügelbetrieb in Nittenau im Landkreis Schwandorf ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. 50.000 Tiere müssen gekeult werden.
In Stadl bei Nittenau im Landkreis Schwandorf ist in einem großen Geflügelbetrieb der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Alle 50.000 Tiere des Betriebes müssen nun gekeult werden. Die Keulung soll an diesem Freitag beginnen. Nach der Räumung muss der komplette Betrieb desinfiziert werden. Bereits am Donnerstag hatte die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) den Großeinsatz vorbereitet. Unterstützung erhielt sie vom technischen Hilfswerk, von der Feuerwehr sowie der Polizei.
Stallpflicht in Risikogebieten
Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände soll bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium am Donnerstag aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Die Details und erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Dabei werden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt.
Ausbreitung seit Herbst 2020
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Hinzu kommt der Ausbruch im Betrieb in Nittenau.
Tote Vögel nicht berühren
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.