Gute Noten lohnen sich: Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können am Ferienstart von einer besonderen agilis-Aktion profitieren. Welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise für die freie Fahrt benötigt werden.
Jedes Jahr belohnen die Bahnen in Bayern sehr gute Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit der Aktion „Freie Fahrt für Einserschüler“. Auch in diesem Jahr dürfen Schüler mit einer „sehr guten“ Leistung im Jahreszeugnis am ersten Tag der Sommerferien mit allen agilis-Zügen in den Netzen Mitte und Nord kostenfrei zu zahlreichen attraktiven Ausflugszielen fahren.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Freifahrt gilt für alle Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (Förder-, Grund-, Haupt-, Wirtschafts-, Real-, Fachober- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und Kollegs) in Bayern, die mindestens einen „Einser“ oder ein „sehr gut“ im Zeugnis haben. Auch Schüler mit einer sehr guten schriftlichen Beurteilung, zum Beispiel Erstklässler oder Schüler von Waldorfschulen, dürfen teilnehmen. Als Fahrtberechtigung gilt eine Zeugniskopie und ein gültiger Personal-, Kinder- oder Schülerausweis.
agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG / RNRed