Die Bundespolizei erlässt für den Hauptbahnhof in Regensburg erneut ein zeitlich befristetes Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes sollen damit Straftaten verhindert und das Sicherheitsgefühl von Reisenden nachhaltig gestärkt werden.
Für den Zeitraum ab Freitag, den 24. Juli 2026, 15:00 Uhr bis zum Sonntag, den 26. Juli, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizeidirektion München eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Regensburg. Dadurch wird in diesem Bereich das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Reizgas, Schlaggegenstände etc.) verboten. Ziel des Schwerpunkteinsatzes ist es, Straftaten zu verhindern, Ermittlungsverfahren bei der Feststellung strafrechtlich relevanter Sachverhalte unverzüglich einzuleiten und insbesondere das Sicherheitsgefühl der Reisenden sowie der Beschäftigten im Bahnbereich nachhaltig zu stärken.
Wer sich nicht daran hält, bekommt einen Platzverweis
Bundespolizisten überwachen dabei die konsequente Einhaltung der geltenden Verbote, um Reisende und Sicherheitspersonal effektiv vor entsprechenden Angriffen zu schützen. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen werden dabei von Einsatzkräften der Bundespolizeiabteilung Deggendorf unterstützt.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und – unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz – Zwangsgelder festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Im Geltungsbereich werden Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / RNRed