Wer ältere oder pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützt, kann diese Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse abrechnen. Doch dafür müssen ehrenamtlich Tätige einige Vorgaben erfüllen. Wegen der großen Nachfrage bietet das Landratsamt Kelheim im September erneut eine kostenlose Schulung an.
Für ältere und pflegebedürftige Menschen kann die Hilfe aus der Nachbarschaft, durch Freunde oder Bekannte eine große Entlastung sein. Dies beruht nicht auf einem Arbeitsverhältnis, sondern auf Hilfsbereitschaft, Engagement und Freundschaft. Was oft nicht bekannt ist, ist, dass solche sogenannten ehrenamtlich tätigen Einzelhelfer über den Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) mit der Pflegekasse abrechnen können. Wegen der hohen Nachfrage organisiert die Seniorenstelle im Landratsamt Kelheim bereits zum wiederholten Male eine Präsenzschulung zum Thema und will damit das Engagement vor Ort unterstützen bzw. weiter ausbauen.
Unterstützung kann über Pflegekasse abgerechnet werden
Bereits seit 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erbracht werden, mit der jeweiligen Pflegeversicherung abrechnen. Der Verwandtschaftsgrad ist allerdings einschränkend. Auch die ehrenamtlich tätige Einzelperson selbst kann mit der Pflegekasse individuell abrechnen. Dafür sind jedoch eine Registrierung sowie eine eintägige Schulung mit acht Unterrichtseinheiten gesetzlich vorgeschrieben. Die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege sind hierfür zuständig – deren Angebote sind grundsätzlich kostenfrei.
Kostenlose Schulung im Landratsamt
Nachdem die letzte Veranstaltung im September 2025 sehr schnell ausgebucht war, wird durch die Seniorenstelle Kelheim und die Fachstelle für Demenz und Pflege eine Neuauflage organisiert. Am Dienstag, den 08.09.2026, von 9:30 bis 16:30 Uhr findet im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Kelheim wieder eine derartige Schulung statt. Eine schriftliche Anmeldung ist zwingend notwendig und ist an die Seniorenstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Registrierung erleichtert die Abrechnung
Zur Vorbereitung war es in der Vergangenheit hilfreich, dass interessierte Personen bereits im Vorfeld auf www.einzelperson-bayern.de einen Antrag auf ein kostenfreies Institutionskennzeichen stellten. Dies ist auf Initiative des VdK ab 01.07.2024 nicht mehr zwingend erforderlich, dennoch wird empfohlen, die Nummer zu beantragen. Innerhalb von 14 Tagen bekommt man eine neunstellige Nummer von der ARGE IK, welche für das weitere Vorgehen beschleunigend wirkt.
Landratsamt Kelheim / RNRed