Ob Online-Spiel, App oder Abo: Kinder und Jugendliche können schnell Kosten verursachen. Doch ein Klick auf „Kaufen“ bedeutet nicht automatisch, dass ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Worauf Eltern achten sollten.
Kinder und Jugendliche sind heute ganz selbstverständlich aktive Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch nicht jeder Klick auf „Kaufen“ führt automatisch zu einem wirksamen Vertrag. Dennoch können besonders bei Online-Spielen, Apps und Abos schnell Kosten entstehen. „Eltern und Jugendliche sollten deshalb genau hinschauen, was tatsächlich vereinbart wurde“, rät der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).
Davon hängt die Wirksamkeit eines Kaufvertrags ab
Bei Minderjährigen gelten die Regeln über die Geschäftsfähigkeit. „Ein kostenpflichtiger Vertrag wird nicht allein deshalb wirksam, weil ein Kind oder Jugendlicher auf einen Kaufbutton geklickt hat. Die Wirksamkeit hängt insbesondere vom Alter, der Zustimmung der Eltern und den Umständen des Kaufs ab“, erklärt Verbraucherrechtsexpertin Sylvia Hartl vom VSB.
Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Sie können daher keine wirksamen Verträge selbst abschließen. Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Für viele Verträge benötigt es daher die Zustimmung der Eltern. Wird ein Vertrag ohne die erforderliche Zustimmung geschlossen, hängt seine Wirksamkeit von der Genehmigung der Eltern ab.
Ausnahme: der Taschengeldparagraf
Eine Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraf: Bezahlt ein Minderjähriger vollständig mit Geld, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde, kann der Kauf auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern wirksam sein. Das gilt nicht für langfristige Verträge wie Abos, Mobilfunkverträge oder andere laufende Zahlungsverpflichtungen.
Tipp: Wer als Minderjähriger einen Vertrag abgeschlossen hat und anschließend eine Rechnung erhält, sollte nicht einfach bezahlen. Erst gemeinsam mit den Eltern prüfen, ob der Vertrag wirksam ist.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema: Verbraucherrechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen - Verbraucherrecht - VerbraucherService Bayern.
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. / RNRed