Ein ungewöhnlicher Schlag während der Fahrt hat am Mittwochabend auf der Bahnstrecke zwischen Schwandorf und Regensburg die Bundespolizei auf den Plan gerufen. Bei der anschließenden Untersuchung auf Höhe Regenstauf entdeckten die Einsatzkräfte die Ursache. Nun wird wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.
Am Mittwoch, den 30. September, hat ein unbekannter Täter auf der Strecke Schwandorf–Regensburg auf Höhe von Regenstauf einen Stein auf die Gleise gelegt. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt und sucht Zeugen.
Schlag während der Fahrt macht Lokführer aufmerksam
Am Mittwochabend gegen 19:00 Uhr informierte die Deutsche Bahn Sicherheit die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen über eine Streckensperrung auf der Bahnstrecke Schwandorf–Regensburg. Der Lokführer eines Personenzuges der Regionalbahn hatte auf Höhe Regenstauf einen Schlag verspürt. Er fuhr weiter nach Regensburg und anschließend zurück nach Regenstauf, wo er den Zug zum Stehen brachte. Eine Streife des Bundespolizeireviers Regensburg sicherte Beweise am Ereignisort. Ursächlich für den Schlag war ein auf den Schienenkopf aufgelegter Stein. Am Zug wurden keine Beschädigungen festgestellt, er war weiterhin fahrtauglich.
Stein wird zum Fall für die Bundespolizei
Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Sachdienliche Hinweise an die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen werden über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten.
Lebensgefahr durch Steine auf den Schienen
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang Kinder und Jugendliche: Legt keine Steine oder andere Gegenstände auf die Schienen! Ihr bringt euch und andere in Gefahr!
Züge haben einen langen Bremsweg und eine Sogwirkung. Sie können nicht ausweichen! Im schlimmsten Fall können Züge entgleisen.
Durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine können Personen in der Nähe verletzt werden. Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- oder Sachschäden an Fahrzeugen und Schienen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / RNRed