Ein Klick auf die falsche Webseite kann teuer werden, obwohl die gewünschte Leistung eigentlich keinen Cent kostet. Besonders heikel wird es, wenn bereits eine Rechnung oder sogar ein Inkassoschreiben ins Haus flattert. Der VerbraucherService Bayern erklärt, wann Betroffene tatsächlich zahlen müssen und wann sich ein Widerspruch lohnt.
Immer häufiger bieten Drittanbieter kostenpflichtige Dienstleistungen an, die bei der zuständigen Stelle kostenlos erhältlich sind. Die Masche betrifft zahlreiche Lebensbereiche – etwa Rentenauskünfte, Kindergeldanträge, Kündigungen, Wohngeldanträge oder Nachsendeaufträge. „Problematisch ist, dass die Kosten auf den Webseiten nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Zudem ähneln die Seiten häufig den offiziellen Internetauftritten“, so Carina Weis, Volljuristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).
39,99 Euro für eine kostenlose Adressänderung
Ein Beispiel ist die Änderung der Adresse beim Rundfunkbeitrag: Auf der offiziellen Homepage des Rundfunkbeitrags (www.rundfunkbeitrag.de) ist dieser Service kostenlos. Wer dagegen bei einem Drittanbieter landet, soll für dieselbe Leistung 39,99 Euro bezahlen. „Solche Verträge sind nicht automatisch unwirksam“, so Weis. Wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings über die Kosten nicht transparent informiert, ist kein Vertrag zustande gekommen und die Betroffenen sollten widersprechen.
Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen
Bei vielen Online-Verträgen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses kann jedoch vorzeitig erlöschen, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen, dass die Dienstleistung sofort erbracht werden soll. Besondere Vorsicht ist bei Anbietern mit Sitz im Ausland geboten. Die Durchsetzung eigener Rechte kann dann erschwert sein – insbesondere, wenn keine ladungsfähige Anschrift angegeben ist.
Inkassoforderungen nicht vorschnell bezahlen
„Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte die Forderung nicht vorschnell bezahlen“, so Weis. Ist kein wirksamer (kostenpflichtiger) Vertrag zustande gekommen, lohnt es sich, der Forderung zu widersprechen. Weis betont: „Drohungen mit Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung dienen oft nur der Panikmache. Solche Maßnahmen setzen grundsätzlich eine gerichtliche Entscheidung voraus.“ Wer unsicher ist, sollte sich informieren und beraten lassen, denn einmal gezahltes Geld zurückzufordern, kann schwierig sein.
Internetseite und Preisangaben genau prüfen
Tipps: Nutzen Sie möglichst direkt die Internetseite der zuständigen Behörde oder des Anbieters. Prüfen Sie die Internetadresse und das Impressum, lesen Sie Preis- und Vertragsangaben aufmerksam und achten Sie auf einen eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Bestellbutton. Bei unerwarteten Kosten sollte der Vorgang abgebrochen und ein anderer Weg gewählt werden.
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VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. / RNRed