Tagsüber ist es vielerorts noch mild, doch morgens können die Straßen bereits empfindlich kalt sein. Für Autofahrer stellt sich deshalb die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel gekommen ist. Dabei gibt es einige gesetzliche Vorgaben, die nicht jeder kennt. Auch bei Ganzjahresreifen lohnt sich ein genauer Blick.
Der Herbst ist in der Oberpfalz angekommen. Während die Temperaturen tagsüber noch vergleichsweise mild ausfallen, wird es nachts zunehmend kühler. Für die Region Regensburg werden Anfang der kommenden Woche stellenweise Tiefstwerte um ein Grad vorhergesagt. Damit rückt auch der Reifenwechsel wieder in den Fokus. Wer noch mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte sich jetzt um einen Termin kümmern.
Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?
Viele Autofahrer orientieren sich an der Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum für Winterreifen gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht.
Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Autofahrer nur mit Reifen unterwegs sein, die für diese Straßenverhältnisse zugelassen sind. Entscheidend ist also nicht das Datum, sondern der Zustand der Fahrbahn. Der ADAC Südbayern empfiehlt, den Wechsel rechtzeitig einzuplanen. Wer erst beim ersten Schneefall einen Werkstatttermin vereinbaren möchte, muss unter Umständen mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reichen Ganzjahresreifen aus?
Auch Ganzjahresreifen können bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist dabei das sogenannte Alpine-Symbol: ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke.
Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die frühere M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr aus. Das gilt auch für ältere Reifen, die bislang noch aufgrund einer Übergangsregelung verwendet werden durften.
Wer bereits Winter- oder Ganzjahresreifen besitzt, sollte deshalb vor der Montage prüfen, ob das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke vorhanden ist.
Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Für eine ausreichende Sicherheitsreserve bei winterlichen Straßenverhältnissen empfiehlt der ADAC jedoch mindestens vier Millimeter.
Mit abnehmender Profiltiefe verschlechtern sich insbesondere die Eigenschaften auf Schnee und nasser Fahrbahn. Deshalb sollten Autofahrer vor dem Reifenwechsel nicht nur die Profiltiefe, sondern auch den allgemeinen Zustand der Reifen kontrollieren. Sichtbare Beschädigungen, Risse oder ungewöhnliche Abnutzung können auf Probleme hinweisen.
Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Mit zunehmendem Alter kann die Gummimischung an Elastizität verlieren. Das Herstellungsdatum lässt sich anhand der vierstelligen DOT-Datumskennzeichnung auf der Reifenflanke ablesen. Die letzten beiden Ziffern stehen für das Herstellungsjahr, die beiden davor für die Kalenderwoche.
Was gilt bei Temperaturen unter sieben Grad?
Häufig heißt es, dass Winterreifen grundsätzlich ab sieben Grad Celsius notwendig seien. Eine starre Temperaturgrenze gibt es jedoch nicht. Moderne Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich in ihrer Konstruktion und Gummimischung. Welche Bereifung die besseren Eigenschaften bietet, hängt neben der Temperatur auch von den jeweiligen Straßenverhältnissen ab.
Winterreifen sind insbesondere für Schnee, Eis und winterliche Fahrbahnbedingungen ausgelegt. Sommerreifen haben dagegen ihre Stärken bei wärmeren Temperaturen.
Für Autofahrer in der Region Regensburg bedeutet das: Auch wenn tagsüber noch zweistellige Temperaturen erreicht werden, kann es morgens in einzelnen Bereichen bereits deutlich kälter sein. Wer regelmäßig früh unterwegs ist oder Fahrten in höher gelegene Gebiete der Oberpfalz plant, sollte den Reifenwechsel deshalb nicht unnötig hinauszögern.
Welche Strafen drohen ohne Winterreifen?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Bei einer Gefährdung werden 100 Euro und bei einem Unfall 120 Euro fällig. Auch für Fahrzeughalter kann es teuer werden, wenn sie die Fahrt mit ungeeigneter Bereifung anordnen oder zulassen. Dafür sind 75 Euro Bußgeld und ein Punkt vorgesehen.
Jetzt den Reifenwechsel einplanen
Der Oktober ist ein guter Zeitpunkt, um die Winterbereifung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls einen Werkstatttermin zu vereinbaren. Dabei sollten Autofahrer auch auf den korrekten Reifendruck achten und vorhandene Reifen auf Schäden kontrollieren.
Noch lässt sich aus der aktuellen Wettervorhersage für Regensburg kein konkreter Wintereinbruch ableiten. Die sinkenden Nachttemperaturen zeigen jedoch, dass die kalte Jahreszeit näher rückt. Wer den Reifenwechsel frühzeitig erledigt, muss beim ersten winterlichen Straßenzustand nicht erst nach einem freien Termin suchen.
RNRed