Wie entwickelt sich die Situation im Landkreis Regensburg, und welche Fragen beschäftigen Menschen, die sich für Geflüchtete einsetzen? Bei einem Treffen im Landratsamt standen neben der Anerkennung des Ehrenamts auch wichtige Fragen zu Asyl und Integration auf der Tagesordnung.
Das Integrationsmanagement des Landkreises Regensburg lud am Mittwoch, den 7. Oktober, die ehrenamtlich Engagierten im Bereich Asyl und Integration zu einem gemeinsamen Treffen ins Landratsamt ein. Im Mittelpunkt standen der Dank und die Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement, aktuelle Entwicklungen sowie der persönliche Austausch.
„Integration gelingt dort am besten, wo Menschen aufeinander zugehen, einander unterstützen und Verantwortung füreinander übernehmen. Unsere Ehrenamtlichen leisten dazu einen unschätzbaren Beitrag. Sie schenken geflüchteten Menschen Zeit, geben Orientierung im Alltag, helfen beim Spracherwerb und öffnen Türen in unsere Gesellschaft. Für diesen wertvollen Einsatz, die Geduld und die große Hilfsbereitschaft möchte ich allen Ehrenamtlichen von Herzen danken. Sie zeigen jeden Tag, was gelebte Mitmenschlichkeit bedeutet“, bedankte sich Landrätin Tanja Schweiger bei den anwesenden Helfern.
Aktuelle Entwicklungen bei Asyl und Integration
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung informierte Alexander Damm, Leiter des Sachgebiets Sicherheitsrecht im Landratsamt, über aktuelle Entwicklungen im Bereich Asyl und Integration. Dabei ging es unter anderem um die dezentrale Unterbringung und die Notunterkünfte (NUK). Derzeit gibt es im Landkreis Regensburg rund 80 dezentrale Unterkünfte, in denen gut 900 geflüchtete Menschen leben.
Aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen konnten bereits 2025 drei der vier Notunterkünfte im Landkreis geschlossen werden: die Standorte in Obertraubling, Bernhardswald und Bach an der Donau. Die Unterkunft in Schierling bleibt bis Ende des Jahres als Reserve auf Abruf verfügbar, um bei Bedarf kurzfristig zusätzliche Unterbringungskapazitäten bereitstellen zu können.
Widerruf des subsidiären Schutzes
Zum möglichen Widerruf des subsidiären Schutzes erläuterte Damm, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Schutzstatus überprüfen und widerrufen kann, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland wesentlich und dauerhaft verändert haben und die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. Vor dem Hintergrund der veränderten Lage in Syrien betrifft dies derzeit insbesondere auch syrische Geflüchtete.
Die Entscheidung erfolgt jeweils nach Prüfung des Einzelfalls. Ein Widerruf des Schutzstatus bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Betroffenen Deutschland verlassen müssen. Ob ein weiterer Aufenthalt möglich ist, wird von der zuständigen Ausländerbehörde gesondert geprüft.
Neue Regelungen für wehrpflichtige ukrainische Männer
Zur Situation wehrpflichtiger ukrainischer Männer erläuterte Damm, dass seit dem 5. August 2026 strengere EU-Regelungen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes gelten. Neu ankommende Personen müssen nachweisen können, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachgekommen sind oder von diesen befreit wurden und das Land rechtmäßig verlassen durften.
Diesen Nachweis können Betroffene beispielsweise über die ukrainische App „Reserve+“ erbringen. Für Personen, die bereits zuvor vorübergehenden Schutz in der EU erhalten haben, gelten die neuen Anforderungen nicht.
Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger ab 2027
Mit Blick auf die Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger erläuterte Damm, dass ab 2027 viele der seit Kriegsbeginn nach Deutschland geflüchteten Menschen die erforderliche Aufenthaltsdauer von fünf Jahren erreichen. Damit erfüllen sie eine wichtige Voraussetzung für eine Einbürgerung.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) reicht hierfür allerdings nicht aus. Voraussetzung ist unter anderem ein für die Einbürgerung geeigneter Aufenthaltstitel. Ein entsprechender Wechsel des Aufenthaltstitels kann daher sinnvoll sein.
Erfahrungsaustausch und persönliche Vernetzung
Im Anschluss an seine Ausführungen standen Alexander Damm sowie Ludwig Renner vom Sachgebiet L 42 – Soziale Angelegenheiten und Sonja Stolz von der vhs Regensburger Land für Fragen zur Verfügung. Die Ehrenamtlichen nutzten die Gelegenheit, konkrete Anliegen aus ihrer praktischen Arbeit anzusprechen, Erfahrungen auszutauschen und sich über aktuelle Herausforderungen zu informieren.
Neben den fachlichen Informationen blieb auch Raum für persönliche Gespräche und die Vernetzung untereinander. Gerade dieser direkte Austausch ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den Ehrenamtlichen und dem Integrationsmanagement. Das Integrationsmanagement des Landkreises Regensburg bedankte sich bei allen Teilnehmenden für das offene Gespräch und insbesondere für ihr kontinuierliches Engagement vor Ort.
Landkreis Regensburg / RNRed