(djd/pt). Angst vor dem Zahnarzt kennen viele Patienten - bei manchen ist die panische Angst aber geradezu krankhaft. Dem kann aber entgegen gewirkt werden - und das sollte auch geschehen, denn die Verweigerung der Zahnarztbesiche kann schlimme Folgen für die Patienten haben.
Interview mit Dr. med. dent. Thomas Wietzorke, Zahnarzt in Münster, spezialisiert auf Angstpatienten, und mit Susanne Besold, Expertin für Zusatzversicherungen beim Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen, Nürnberg.
Wo ist die Abgrenzung zwischen normaler Furcht vor dem Zahnarzt und krankhafter Angst?
Dr. Thomas Wietzorke: Der krankhaft ängstliche Patient geht nicht regelmäßig zum Zahnarzt, sondern nur dann, wenn er bereits heftige Schmerzen verspürt - er vermeidet also den Zahnarztbesuch, solange es eben geht.
Was kann passieren, falls starke Zahnprobleme jahrelang unbehandelt bleiben?
Dr. Wietzorke: Die Folgen können Mundgeruch, Schmerzen, Abszesse, chronische Entzündungen und schlimmstenfalls Herzprobleme sein.
Wie muss man sich eine Verhaltenstherapie zur Behandlung der Zahnbehandlungsphobie vorstellen?
Dr. Wietzorke: Die Therapie besteht vor allem aus Informationen über Angst und die physiologischen Hintergründe sowie dem Erlernen von Entspannungstechniken.
Wie erfolgreich sind solche Therapien?
Dr. Wietzorke: Über 75 Prozent der Phobiker können wir auf diese Weise helfen.
Wird eine Zahnbehandlungsphobie von den gesetzlichen Kassen als "Krankheit" anerkannt?
Susanne Besold: Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt dies als Krankheitsbild an. Eine entsprechende Standardtherapie ist deshalb Bestandteil des Leistungskatalogs der Kassen.
Werden auch alternative Behandlungsmethoden wie etwa eine Hypnose von der Kasse bezahlt?
Susanne Besold: Die Kasse übernimmt die Kosten für eine Hypnose de facto nicht, die Kosten muss der Patient alleine tragen. Im Rahmen einer privaten Zahnvorsorge sind die Kosten im Zusammenhang mit einer versicherten zahnärztlichen Leistung und entsprechender Indikation abgedeckt.
Kann man sich generell gegen die Kosten von Zahnbehandlungen mit einer Art "Vollkaskoschutz" wappnen?
Susanne Besold: Ja, mit einer Art Baukastensystem kann man sich einen Rundumschutz und damit den Komfort eines Privatpatienten sichern. Die "Vollkasko-Absicherung" gibt es etwa dann, wenn man die Tarife Zahnerhalt-Premium und Zahnersatz-Premium aus unserem Hause kombiniert.
Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen
Angst vorm Zahnarzt hat schlimme Folgen
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