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Auf der heutigen Justizministerkonferenz in Wiesbaden möchte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk einen Gesetzesvorschlag einbringen, der die Straftäter effektiv und langfristig aus der Nachbarschaft der Opfer fernhalten soll.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk möchte mit dem sogenannten Distanzgebot den Opfern schwerer Straftaten den Täter als Nachbarn erparen. Hierzu schlägt sie zusammen mit Sachsen auf der heute, 13. Juni und morgen, 14. Juni 2012 stattfindenden Justizministerkonferenz vor, wirksame Instrumente zu schaffen, um Opfern von Sexual- und Gewaltstraftaten ein Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Täter nach dessen Haftentlassung zu ersparen.

"Es geht um ein Thema, das für den, den es trifft, eine unerträgliche Belastung bedeuten kann", so Merk. "Man muss sich das vorstellen: Da ist jemand Opfer einer schweren Straftat geworden, etwa einer Vergewaltigung. Der Täter wohnt in einem kleinen Ort in der Nachbarschaft. Er wird verurteilt. Und der Effekt? Der Täter wohnt nach der Entlassung weiterhin in unmittelbarer Nachbarschaft. Jedesmal, wenn das Opfer das Haus verlässt, muss es befürchten, mit seinem Peiniger zusammen zu treffen."

Derartige Fälle hat es in Deutschland bereits gegeben. Und bislang ist das rechtliche Instrumentarium, um dem Opfer zu helfen, noch beschränkt: Solange der Verurteilte unter Führungsaufsicht steht, kann er nicht durch eine gerichtliche Aufenthaltsverbotsweisung zum Umzug in einen anderen Ort gezwungen werden. Dem Umstand, dass das Opfer schon unter der bloßen Anwesenheit des Täters leidet, trägt das Gesetz damit kaum Rechnung.

Bayern will daher zusammen mit Sachsen ein neues Gesetz erarbeiten, das ein effektives Distanzgebot für den Täter ermöglicht. Sie hat das Thema auf die heute und morgen stattfindende Justizministerkonferenz gesetzt. "Es geht einmal mehr darum, das Opfer von Straftaten in den Blick zu rücken statt immer nur auf den Täter zu schauen wie das Kaninchen auf die Schlange", so die Justizministerin.

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