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Seit dem 1. Juni 2012 gilt bayernweit die Regelung zur Einschränkung des nächtlichen Alkoholverkaufs an Tankstellen. Die Staatsregierung setzte diese Regelung auf Initiative der Stadt Regensburg um.

Wer gerne feiert, trinkt auch gerne. Blöd nur, dass die Läden bereits um 20 Uhr schließen und kein Nachschub mehr geholt werden kann. Als einziger Ausweg aus dieser "Misere" galt lange Zeit der Weg zur nächsten Tankstelle. Dort konnte mit alkoholischen Getränken nachgeladen werden. Doch seit dem 1. Juni ist damit bayernweit  Schluss. Die Bayerische Staatsregierung setzte nämlich nun eine Initiative der Stadt Regensburg um, die sich für die Einschränkung des nächtlichen Verkaufs von Alkohol an Tankstellen aussprach. Und dies bedeutet nun konkret: An Tankstellen in Bayern, die dem Ladenschlussgesetz unterliegen, darf zwischen 20 Uhr und sechs Uhr nur noch eine geringe Menge Alkohol verkauft werden ? und zwar nur an Kunden, die als Reisende gelten.

Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger zeigt sich sehr erfreut darüber, dass die Staatsregierung die Initiative der Stadt Regensburg aufgegriffen hat: "Wir waren die erste Kommune in Bayern, die auf Grundlage einer richterlichen Grundsatzentscheidung Maßnahmen ergriffen hat, um den Alkoholkonsum insbesondere von jungen Leuten einzuschränken. Wir haben dafür nicht nur Lob erhalten, sondern auch Kritik einstecken müssen. Für uns steht aber im Mittelpunkt, dass Alkohol gerade nachts nicht in beliebigen Mengen an Tankstellen verkauft werden darf."

Auslöser der nun bayernweit umgesetzten Regelung war eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2011: Darin klärten die Richter, an welchen Personenkreis nachts an Tankstellen Alkohol in welchen Mengen verkauft werden darf. Nach dem Bundes-Ladenschlussgesetz darf an Tankstellen daher nur Alkohol in "geringen Mengen" zwischen 20 Uhr und sechs Uhr nur noch an "Reisende" verkauft werden, nicht aber an Fußgänger und Radfahrer, die um die Ecke wohnen. Als geringe Alkoholmenge, die noch unter den Reisebedarf fällt, definierten die Richter pro Person bis zu zwei Liter Bier, einen Liter Wein und 0,1 Liter Schnaps.

Die Stadt Regensburg griff dieses Urteil bereit im März 2011 auf und wies die Tankstellenbetreiber in Regensburg auf die neuen rechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung hin. Der kommunale Ordnungsdienst wurde damit beauftragt, die Regelung zu überwachen.

Dem Beispiel Regensburgs folgten weitere bayerische Städte ? und nun auch die Staatsregierung.

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