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Dem Justizministerium sollen bereits 2005 Ungereimtheiten bei Organtransplantationen am Regensburger Klinikum bekannt gewesen sein. Bayerns Justizministerin Beate Merk wies diese Vorwürfe in einer heutigen Stellungnahme zurück.

Der Organspendeskandal, der an einem Göttinger Klinikum und am Regensburger Universitätsklinikum aufgedeckt wurde, hat das Vertrauen der Bevölkerung in die derzeitige Organspendepraxis stark erschüttert. Laut Medienberichten sollen dem Justizministerium bereits 2005 die zweifelhaften Machenschaften des damals für Organtransplantationen zuständigen Oberarztes am Regensburger Universitätsklinikums bekannt gewesen sein. Heute nahm Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zu diesen Vorwürfen Stellung.

Wie die Justizministerin heute bekannt gab, war ihrem Ministerium am 4. August 2005 ein Bericht der Bundesärztekammer zugeleitet worden. In diesem Schreiben ging es um eine Lebendtransplantation einer Leber aus Eurotransplant an eine Jordanierin in Jordanien. Dieser Bericht wurde noch am 10. August 2005 an die Staatsanwaltschaft Regensburg zur Prüfung seiner strafrechtlichen Relevanz weitergeleitet.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren am 13. Oktober 2005 ein, weil kein Verstoß gegen Straftatbestände nachweisbar war. Strafbar ist gemäß §§ 18, 19 Transplantationsgesetz nur der Handel mit Organen und Verstöße gegen wesentliche Voraussetzungen der Transplantation, die hier nicht vorlagen.

Ein zweiter Bericht der Bundesärztekammer gelangte am 8. Dezember 2006 zu den zuständigen bayerischen Ministerien, auch zum zum Justizministerium. Hier ging es um sechs Transplantationen in Jordanien an jordanische Patienten. In allen sechs Fällen stammten die Organe nicht aus Europa bzw. von Eurotransplant, sondern aus Jordanien - eine Strafbarkeit lag daher von vornherein nicht vor. Dennoch hat das Justizministerium auch diesen Bericht unverzüglich am 12. Dezember 2006 an die Staatsanwaltschaft Regensburg zur Prüfung weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 8. Januar 2007 festgestellt, dass sich auch aus dem neuen Bericht kein Straftatbestand ergibt.

"Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Vorgänge, über die 2005 und 2006 berichtet wurde, sind völlig anders geartet als die nun im Raum stehenden Manipulationen von Empfängerdaten. Die Justiz hat die Vorwürfe ohne Ansehen der Person und rasch auf ihren strafrechtlichen Gehalt geprüft. Anstatt jetzt anderen eine vermeintliche Schuld zuzuschieben, sollte man besser überlegen, wie man das System so verbessern kann, dass die Menschen wieder Vertrauen in die Organspendepraxis bekommen", verkündete Bayerns Justizministerin abschließend in ihrer Stellungnahme.

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