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Auch Fahrräder haben künftig ihren Platz in der Stallplatzsatzung. Werden neue Wohnungen gebaut, müssen die Bauherren ein bestimmtes Kontingent an Fahrradstellplätzen den Anwohnern zur Verfügung stellen.

Wohnungen werden gebaut, um den Menschen ein Dach über den Kopf zu geben. Da viele Menschen mobil sein müssen und daher auf ein Auto angewiesen sind, muss bei jedem Neubau eine bestimmte Anzahl an Autostellplätzen für die Anwohner zur Verfügung stehen.

Wie viele genau, das ist in der jeweiligen städtischen Stellplatzverordnung geregelt. In Regensburg soll bald eine neue derartige Satzung beschlossen werden. Sie gilt dann auch für die Fahrräder der Anwohner.

Wird eine neue Reihenhaussiedlung gebaut, so müssen für jede Wohneinheit künftig zwei Rad-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Auch Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen über 85 Quadratmetern müssen pro Wohnung zwei Stellplätze ausweisen. Sogar Altenheime müssen pro 20 Betten einen Fahrradparkplatz besitzen.

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