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Bisher haben in Bayern 30 Kommunen ? darunter auch Regensburg - von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sperrzeit für Gaststätten in ihrem gesamten Gebiet oder einzelnen Teilen zu verlängern. Innenminister Joachim Herrmann sieht darin ein positives Beispiel im Kampf gegen Alkoholmissbrauch und appelliert an noch mehr bayerische Kommunen, ihren Vorgängern zu folgen.

Nach der Bayerischen Gaststättenverordnung gilt grundsätzlich eine Sperrzeit für Gaststätten zwischen 5 und 6 Uhr (sog. "Putzstunde). Gibt es einen entsprechenden Handlungsbedarf, können Kommunen die Sperrzeit durch Verordnung verlängern ? so zum Beispiel auf den Zeitraum zwischen 2 und 6 Uhr. Innenminister Hermann sieht darin eine Möglichkeit, gegen Alkoholkonsum, Gewalt und Vandalismus anzukämpfen: "Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Kriminalität liegt auf der Hand ? gerade bei jungen Erwachsenen. Neben Straftaten wie Körperverletzungen kommt es durch übermäßigen Alkoholkonsum zudem zu Belästigungen wie Pöbeleien und Verschmutzungen. Das beeinträchtigt das Sicherheitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Hier ist die Sperrzeitverlängerung eine flexible Handlungsmöglichkeit, mit der unsere Kommunen bedenklichen Entwicklungen entgegensteuern können.".

"Licht an, Tür zu, Gäste raus!"

In Bayern haben derzeit 15 Kommunen die Sperrzeitverlängerung flächendeckend durchgesetzt. Darunter zum Beispiel die Städte Straubing, Schwabach, Neusäß und Gersthofen. Sperrzeitverlängerungen für einzelne Gebiete gibt es in 15 Kommunen wie etwa in der Landeshauptstadt München (Altstadt, Au, Sendling) oder auch in den Innenstädten von Regensburg, Führt, Erlangen, Deggendorf und Neu-Ulm. Joachim Hermann: "Mit der Sperrzeitverlängerung gehen die alkoholbedingten Sicherheitsstörungen und Beschwerden zurück. Diesem Beispiel sollten noch mehr Kommunen folgen."

Teilweise Alkoholverbote

Ein weiteres wirksames Instrument zur Bekämpfung alkoholbedingter Kriminalität und Verwahrlosung sind auch Alkoholverbote an Brennpunkten im öffentlichen Raum. Hier hat die Staatsregierung vor kurzem den Entwurf einer Verordnungsermächtigung für die Städte und Gemeinden im Landesstraf- und Verordnungsgesetz beschlossen, mit der sie den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verbieten können. Der Innenminister: "Viele Kommunen haben den Wunsch geäußert, bessere Handlungsmöglichkeiten gegen öffentliche Saufgelage und ihre Begleiterscheinungen zu bekommen. Diesem Wunsch haben wir mit unserem Gesetzentwurf Rechnung getragen. Ebenso wie mit der Möglichkeit zur Sperrzeitverlängerung geben wir unseren Kommunen auch hier eine flexible Handlungsmöglichkeit, mit der sie konkret nach den örtlichen Verhältnisse Alkoholexzesse unterbinden können. Ich hoffe, dass der Landtag das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen wird."

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