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Von 19.-29.04.  liegt die Vorschlagsliste der Stadt Regensburg zur Auswahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 öffentlich aus. Sie kann im Amt für Jugend und Familie, Richard-Wagner-Straße 17, Zimmer 214 von Mo-Mi und Fr jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie Do von 8.30 bis 13 Uhr und 15 bis 17.30 Uhr, eingesehen werden.
 
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sind bis spätestens 06.05. schriftlich oder zu Protokoll beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Regensburg möglich. Als Begründung eines Einspruchs kann geltend gemacht werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach Nr. 5.2 der Jugendschöffenbekanntmachung vom 7. November 2012 (JMBl Nr. 11/2012) nicht hätten aufgenommen werden dürfen oder nicht hätten aufgenommen werden sollen.

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