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Das Hochwasser hat auch in Regensburg und der Umgebung stellenweise schlimme Schäden verursacht. Jetzt, nachdem die Pegel gesunken sind erkennen viele Betroffene den wahren Schaden. Doch Geschädigte können auch Hilfen hoffen. Welche das sind und wo Sie sie beantragen können erfahren Sie hier.

Jetzt Soforthilfe als nächster Schritt

Oftmals sieht man erst jetzt, nachdem die Pegel gesunken sind, das Ausmaß der Schäden. Wer Schäden zu beklagen hat, die deutlich über das Sofortgeld von 1 500 Euro hinausgehen, kann nun eine sogenannte "Soforthilfe" von bis zu 5 000 Euro beantragen. Dabei muss nachgewiesen werden, ob eine Elementarschadenversicherung für den Hausrat abgeschlossen werden konnte oder ob eine solche Versicherung nicht möglich war. Der Höchstbetrag der Soforthilfe verringert sich nämlich auf 2.500 Euro, wenn ein Betroffener sich nur den Versicherungsbeitrag sparen wollte. Besteht eine entsprechende Versicherung bereits, werden die Leistungen von dort auf die Soforthilfe angerechnet. Zusätzlich zum Antrag beschleunigt eine Auflistung der entstandenen Schäden die Auszahlung der Gelder.

Ölschäden an Gebäuden
Auch für derartige Kosten kann nun eine Hilfe beantragt werden. Sie kann bis zu 10.000 Euro betragen, hier sind Kostenvoranschläge zur Schadenshöhe erforderlich.

Anträge gibt´s bei der Stadt Regensburg
Anträge zu beiden Hilfsprogrammen sind ab 27. Juni 2013 im Internet auf der Seite der Stadt Regensburg www.regensburg.de zu finden und bei den Bürgerbüros erhältlich. Nähere Informationen sind auch unter den Telefonnummern 507-5660,
-5661 und -5662 abrufbar.



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