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Eine Riesenmuschel fanden Zollbeamte beim Öffnen eines Paketes aus Übersee. Das schuppige Monstrum musste beschlagnahmt werden, da die Empfängerin der ungewöhnlichen Sendung nicht die notwendigen Einfuhrpapiere für das artengeschützte Urlaubsandenken besitzt.

Dass sie eine Riesenmuschel finden würden, hatten sie sich wohl nicht gedacht, als Zöllner in Marktredwitz ein Paket aus Übersee kontrollierten. Sie fanden darin eine Riesenmuschel. Die Empfängerin der Paketsendung hatte sich bei einem weltweit tätigen Internetversandhaus eine "schuppige Riesenmuschel" bestellt.

Was sie jedoch nicht wusste: da die Muschel unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fällt, sind bei der Einfuhr bestimmte Bescheinigungen vorzulegen. Die artengeschützte Muschel wurde zuständigkeitshalber an die Zollzahlstelle Hof abgegeben. Die Dame hat nun vier Wochen Zeit, die erforderlichen Einfuhrpapiere vorzulegen. Falls diese Unterlagen nicht vorgelegt werden können, entscheidet das Bundesnaturschutzamt über das weitere Vorgehen.  
 

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