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Der Bayerische Landtag hat beschlossen: Die sogenannten Stillen Feiertage in Bayern werden in Zukunft kürzer. Bis zwei Uhr nachts darf vor Stillen Feiertagen getanzt werden. Ausgenommen sind nur Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend.

Gestern stimmte der Landtag einem Gesetz zu, das den Feiertagsschutz neu regelt. Statt wie bisher um Mitternacht, beginnt der Feiertag nun erst um zwei Uhr morgens. Das bedeutet, dass so lange auch gefeiert und in Diskotheken getanzt werden darf.

Bundesweit gilt an den sogenannten Stillen Feiertagen ein strenges Tanzverbot. Denn Art. 140 unseres Grundgesetzes besagt: Sonntage und staatliche Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung  geschützt.

Jedes Bundesland jedoch regelt diesen besonderen Feiertagsschutz selbst. Besonders streng war dieser bisher in Bayern, insbesondere, da Bayern sehr viele christliche Feiertage begeht, die in anderen Bundesländern nicht gefeiert werden.

Jetzt aber hat der Landtag in München einem Lockerungsgesetz zugestimmt. Diese Neuregelung besagt, dass künftig am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie am Heiligen Abend bis zwei Uhr nachts getanzt werden darf. Karfreitag und Karsamstag sind von der Lockerung ausgenommen, weil ihnen jeweils ein stiller Feiertag vorausgeht.



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