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Für viele Damen wäre es ein Traum, einmal in ihrem Leben in einem Modegeschäft eingeschlossen zu werden. Für eine 88-jährige Seniorin hingegen war es die wohl ungemütlichste Schnäppchenjagd ihres Lebens. Doch die versehentlich eingesperrte Frau musste die Nacht nicht  zwischen Hosen und Kleidern verbringen. Wie sie sich befreien konnte oder ob ihr jemand zur Hilfe eilte lesen Sie hier.

Wenn eine 88-jährige Seniorin drei Kinder im Alter von sieben, neun und zehn Jahren umarmt und als "Lebensretter" bezeichnet, dann muss dies schon einen triftigen Grund haben. Dem ist auch so, denn die bezeichnete Dame war am 28. Juni gegen 19 Uhr in einem Textilgeschäft im Gewerbepark versehentlich eingesperrt worden.
Vermutlich war die Frau so in die Suche nach Schnäppchen vertieft und das Geschäftspersonal gleichzeitig auf den nahenden Feierabend fixiert, denn letzten Endes war die Seniorin in dem Geschäft eingesperrt worden.
Durch Winken und Klopfen gelang es der älteren Dame drei Mädchen, die sich auf dem Heimweg befanden auf sich aufmerksam zu machen. Ihre Retter, namens Vanessa und Gresa Isufi sowie Melanie Underberg, bemerkten die Frau und erkannten deren Notlage. Sie hielten eine Autofahrerin an und teilten der ihre Wahrnehmungen mit. Nachdem diese die Polizei unterrichtet hatte, war alles weiterer Routine. Die von Polizeiobermeisterin (POMin) Nicole Zeitler und POM Ferdinand Prösl, beide Angehörige des Einsatzzuges Regensburg, verständigte Geschäftsführerin war binnen weniger Minuten vor Ort und die unbeabsichtigte aufgelöste Dame nach Hause.
Abseits der überschwänglichen Reaktion der alten Dame wollten sich auch die tangierten Polizeieinsatzkräfte bei den Kindern bedanken. Ihr lobenswertes Verhalten, die oft zitierte Bereitschaft zum Hinschauen, sollte Anerkennung finden. Alle Drei wurden in elterlicher Begleitung zum Einsatzzug der Regensburger Polizei in die Kleiberstraße eingeladen. Dort gab es zunächst Speiseeis, dazu für jeden ein kleines Präsent.
Am meisten freuten sich die Kinder aber darüber, das bereitgestellte Polizeifahrzeug und das Motorrad in Beschlag nehmen zu dürfen.



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