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Der Stadtrat hat am 20. Juni den Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Franz-Josef-Strauß-Allee und der Autobahn A 3 beiderseits der Galgenbergstraße beschlossen. Darüber hinaus tritt der geänderte Flächennutzungsplan für dieses Gebiet in Kraft.

Jetzt ist es fix: Der Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee tritt in Kraft. Dieser Beschluss erfolgte nach der Stadtratssitzung am 20. Juni. Parallel dazu erfolgte die Entscheidung über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee einschließlich seiner Bestandteile ? das heißt Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan sowie Erläuterungsbericht.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet zwischen der Franz-Josef-Strauß-Allee und der Autobahn A 3 westlich des Unterislinger Weges. Der Bebauungsplan erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet zwischen der Franz-Josef-Strauß-Allee und der Autobahn A 3 beiderseits der Galgenbergstraße. Die Regierung der Oberpfalz hat die Änderung des Flächennutzungsplanes am 24. Juli 2013 genehmigt. Der Beschluss über den Bebauungsplan und die Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplanes werden am 12. August 2013 im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt gegeben. Damit treten beide Pläne in Kraft.

Bürgerinnen und Bürger können sich im Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, D.-Martin-Luther-Straße 1, über den Bebauungsplan und den geänderten Flächennutzungsplan informieren. Während den Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr; Donnerstag: 8.30 bis 13 Uhr und 15 bis 17.30 Uhr; Freitag: 8.30 bis 12 Uhr) haben sie die Möglichkeit, folgende Unterlagen einzusehen und sie sich erläutern zu lassen:

- den Bebauungsplan und seine Begründung,
- die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre Begründung,
- die zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan und in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, beziehungsweise aus welchen Gründen der jeweilige Plan nach Abwägung mit den anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Die Stadt weist darauf hin, dass gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches Verletzungen der Verfahrens- und Formvorschriften oder Mängel bei der Abwägung bis spätestens ein Jahr nach der Bekanntmachung des Bebauungs- beziehungsweise des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht werden müssen. Dabei muss der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, dargelegt werden. Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie eingetreten sind, schriftlich bei der Stadt beantragt werden.

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