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Am 24. und 25. September kontrollierten rund 35 Zöllner des Hauptzollamts Regensburg schwerpunktmäßig Baufirmen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Das Hauptaugenmerk der Prüfungen wurde dabei auf den Bereich des Tiefbaus gelegt.

Bei den Prüfungsmaßnahmen im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg wurden ca. 500 Personen von 150 Unternehmen kontrolliert. Dabei stellten die Beamten bei 24 Firmen und zwei Personen Unregelmäßigkeiten fest. In vier Fällen unterließen es die überprüften Firmen, eine Sofortmeldung nach dem Sozialgesetzbuch abzugeben. Diese Meldung ist vom Arbeitgeber sofort vorzulegen, wenn ein Empfänger von Sozialleistungen in ein Arbeitsverhältnis eintritt.  

Die Zöllner achteten bei ihren Prüfungen aber auch vor allem auf das Abführen von Sozialabgaben durch die Arbeitgeber, sowie auf Leistungsbetrug beim Bezug von Sozialleistungen (Empfänger von Arbeitslosengeld). Zusätzlich überprüften die Beamten die Arbeitsgenehmigungspflichten, die Einhaltung der Mitführungspflicht von Ausweispapieren durch die Arbeitnehmer sowie Mindestlohnvereinbarungen. Die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten werden weitergehend untersucht. Bei Feststellung eines tatsächlichen Verstoßes erfolgt die Verhängung eines Bußgeldes oder Strafanzeige.

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