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Seit mehr als einem Jahrhundert haben Regensburger Privatpersonen und Organisationen die Möglichkeit, mit Hilfe der "Neujahrswünsche" den unverschuldet in Not geratenen Mitmenschen zum Jahreswechsel einen Gruß zu übermitteln und ihnen finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Anmeldeschluss für die diesjährigen Neujahrsgrüße ist Freitag, der 13. Dezember.

"Ich hoffe, dass auch dieses Jahr wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an dieser traditionsreichen Aktion teilnehmen. Durch die Beträge, die in der Vergangenheit zusammengekommen sind, konnte bereits vielen bedürftigen Menschen in unserer Stadt geholfen werden. Für ihr selbstloses Handeln und ihre Solidarität möchte ich den teilnehmenden Regensburgerinnen und Regensburgern schon im Voraus herzlich danken", erklärt Oberbürgermeister Hans Schaidinger.



Annahmestellen und Öffnungszeiten
Anmeldungen für die Neujahrswünsche werden an folgenden Stellen angenommen:
 
Bürgerbüro Stadtmitte
D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnertag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 16 Uhr
 
Bürgerbüro Nord
Brennesstraße 16, 93059 Regensburg
Dienstag bis Freitag: 8.30 bis 18 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
 
Bürgerbüro Burgweinting
Friedrich-Viehbacher-Allee 3 (BUZ), 93055 Regensburg
Dienstag: 8.30 bis 18 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 14 Uhr
Donnerstag bis Freitag: 8.30 bis 18 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr

Die Mindesteinzahlung beträgt für eine Privatperson oder Familie 10 Euro sowie für Firmen, Praxen oder Vereine 20 Euro. Bei Summen bis zu 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenbescheinigung. Bei höheren Beträgen stellt die Stadt Regensburg auf Wunsch gerne eine gesonderte Spendenbescheinigung aus.

Einzahlungsarten
Die Einzahlungen können entweder bar bei einer der oben genannten Dienststellen vorgenommen oder auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: Stadt Regensburg
Konto-Nr.: 103 366
BLZ: 750 500 00
Kreditinstitut: Sparkasse Regensburg
Verwendungszweck: Neujahrswünsche

Anmeldeschluss für die Neujahrsgrüße ist Freitag, 13. Dezember 2013, um 12 Uhr. Die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktion werden in der Neujahrsausgabe der Mittelbayerischen Zeitung unabhängig der Höhe ihrer Spende in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.

Leistungsberechtigungen

Anträge auf Leistungen aus den Neujahrswünschen können von Montag, 28. Oktober, bis einschließlich Freitag, 22. November 2013, montags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr bei der Stiftungsverwaltung des Senioren- und Stiftungsamts (Domplatz 3, Zi.-Nr. 226, 93047 Regensburg) gestellt werden. Dafür ist der Personalausweis, der aktuelle Leistungsbescheid und ? sofern vorhanden ? der Schwerbehindertenausweis mitzubringen.

Kontakt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungsverwaltung des Senioren- und Stiftungsamts stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen unter der Rufnummer 507-4544 oder per Email an  neujahrswüDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.

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