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Am 10. Dezember 2013 ist der Umlegungsplan für den Teilabschnitt 6 "Paarstraße West" unanfechtbar geworden. Der Teilabschnitt 6 des Umlegungsverfahrens umfasst den Neubaubereich beiderseits des hergestellten Westteils der Paarstraße nördlich des Reinhausener Damms sowie den Bereich der geplanten Einzelhausbebauung südlich des Ostteils der Thurnknopfstraße.

In die vorhandene Bestandsnutzung entlang der Westgrenze des Teilabschnitts wird bei dem derzeitigen Teilvollzug der Grundstücksneuordnung vorläufig nicht eingegriffen.

Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans wurde am 16. Dezember 2013 im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt gemacht. Für die Grundstücke und Besitzstände, die im Teilabschnitt 6 des Umlegungsverfahrens liegen, wird damit der neue Rechtszustand gültig. Dieser beinhaltet die neuen Eigentums- und Rechtsverhältnisse, wie sie im Umlegungsplan festgesetzt sind.

Die Eintragung der geänderten Verhältnisse im Grundbuch wird die Umlegungsstelle der Stadt Regensburg veranlassen.

Der rechtskräftige Umlegungsplan kann beim Bauordnungsamt, Abteilung Bodenordnung, im Neuen Rathaus, D.-Martin-Luther-Straße 1, Zimmer 3.056 im dritten Stock von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Allgemeine Auskünfte erteilt die Stadt Regensburg unter der Telefonnummer 507-5635.

(Bild: Gerd Altmann / www.pixelio.de)

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