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Ein Forschungsprojekt mit dem Namen "Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz" befasst sich mit dem Zusammenwirken von Jugendämtern und Familiengerichten. Gegenstand der Untersuchungen ist vor allem die Sorgerechtsfrage. Das Familienministerium unterstützt das Projekt mit 128.132 Euro.


Rund 16.000 Fälle werden jährlich verzeichnet, in denen Jugendämter Familiengerichte informieren. Dabei geht es um eine Entscheidung über das Sorgerecht von Kindern, die Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch erfahren müssen. Ein Forscherteam an der OTH Regensburg beschäftigt sich unter Leitung von Prof. Dr. Barbara Seidenstücker mit genau dieser Frage.

In dem Projekt "Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz" untersuchen die Wissenschaftler der Fakultät für Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften in Kooperation mit der TU Berlin und der FH Münster das Zusammenwirken von Jugendämtern und Familiengerichten. Dafür werden anonyme Einzelfalldaten erhoben und Interviews mit Sozialarbeitern, Richtern, Verfahrensbeiständen sowie betroffenen Eltern und Jugendlichen geführt.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einer Gesamtsumme von 256.264 Euro unterstützt. 128.132 Euro davon gehen in die Forschung der OTH Regensburg.

Schon im Jahr 2000 wurden Forschungsergebnisse zu diesem Themenfeld von den Beteiligten an der OTH Regensburg vorgelegt. In der Zwischenzeit gab es aber eine Vielzahl von gesetzlichen Veränderungen, weshalb eine neue Erhebung, gerade in Hinblick auf das 2012 eingeführte Kinderschutzgesetz, sehr sinnvoll ist. "Von besonderem Interesse dabei ist, ob die veränderten gesetzlichen Voraussetzungen dazu beitragen, dass dadurch Kinder besser geschützt werden können", sagt Prof. Dr. Barbara Seidenstücker.

Das aktuelle Projekt startete im November 2014 und soll bis Oktober 2016 abgeschlossen sein. Bei zwei japanischen Universitäten stieß die Aktion auf großes Interesse, weshalb auch Prof. Waichiro Iwashi (Waseda University Tokyo, Lehrstuhl für Recht) und Prof. Dr. Yukiko Takahashi (Teikyo University Tokyo, Lehrstuhl für Recht) ein Projekt in Anlehnung daran durchführen. Die Wissenschaftler erhoffen sich durch den Vergleich der nationalen Forschungsergebnisse beider Industriestaaten weiterführende Erkenntnisse zum Kinderschutz.

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Bild: Sie forschen für das "Kindeswohl": (von links) Prof. Waichiro Iwashi (Waseda University Tokyo, Lehrstuhl für Recht), Prof. Dr. Yukiko Takahashi (Teikyo University Tokyo, Lehrstuhl für Recht), Prof. Dr. Barbara Seidenstücker, Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften der OTH Regensburg und Prof. Dr. em. Johannes Münder (Technische Universität Berlin). Foto: Privat

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