section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Am 16. Februar 2015 ist wieder Stichtag. An diesem Termin werden einige Steuern für das erste Quartal 2015 fällig. Neben der Grundsteuer, müssen auch Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren entrichtet werden.


Die Stadtkasse erinnert an den Steuertermin 16. Februar 2015: An diesem Tag sind die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren für das erste Quartal 2015 zur Zahlung fällig. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten. Säumnisfolgen können so vermieden werden.

Die Stadtkasse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Scheckzahlung die Zahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt. Das heißt, ein Scheck für am 16. Februar 2015 fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Mittwoch, 11. Februar 2015, bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird diese Regelung nicht beachtet, entstehen Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.


Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben