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Der aktuelle Vorstandsvorsitzende der Krones AG, Volker Kronseder, wird mit Ablauf des 31. Dezember 2015 das Amt niederlegen. Die Stelle wird dann Christoph Klenk bekleiden, wie der Aufsichtsrat entschieden hat. Kronseder will dem Unternehmen aber auch künftig in anderer Funktion erhalten bleiben.


Volker Kronseder, Vorstandsvorsitzender der Krones AG, hat sich entsprechend den internen Regelungen des Unternehmens entschlossen, seinen am 31.12.2015 endenden Vorstandsvertrag nicht zu verlängern. Hierüber hat er den Aufsichtsrat der Krones AG informiert. Volker Kronseder wird mit Ablauf des 31. Dezember 2015 aus dem Vorstand ausscheiden. Volker Kronseder (61 Jahre) ist seit 1989 Mitglied im Vorstand des führenden Herstellers in der Getränkeabfüll- und Verpackungstechnik und seit 1996 Vorstandsvorsitzender des Unternehmens.

Volker Kronseder will auch künftig seinen Beitrag zur positiven Entwicklung des Unternehmens leisten und weiterhin Verantwortung in der Krones AG übernehmen. Er teilte dem Aufsichtsrat deshalb mit, dass er sich auf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 für die Wahl in den Aufsichtsrat der Krones AG zur Verfügung stellt.

Nachfolger von Volker Kronseder wird Christoph Klenk, den der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 01.01.2016 zum Vorstandsvorsitzenden der Krones AG ernannte. Christoph Klenk (51 Jahre) ist seit 1994 für die Krones AG tätig. Nach Führungspositionen im Vertrieb für die Region Asien/Pazifik wurde Christoph Klenk 2003 Vorstandsmitglied des Unternehmens. Bis 2011 war er als Vorstand für die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Produktsparten verantwortlich. Seit 2012 ist Christoph Klenk Finanzvorstand der Krones AG.

Als Nachfolger von Christoph Klenk im Amt des Finanzvorstands bestellte der Aufsichtsrat einen externen Kandidaten, der in einem internationalen Konzern seine Eignung erfolgreich bewiesen hat und über langjährige Erfahrung in der Verpackungsindustrie verfügt. Der neue Finanzvorstand hat heute gegenüber dem Aufsichtsrat die Annahme der Bestellung erklärt. Name und Eintrittsdatum werden bekannt gegeben, sobald er mit seinem gegenwärtigen Arbeitgeber Einvernehmen über den Zeitpunkt seines Ausscheidens erzielt hat.“

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