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In den Verbraucherzentralen gehen jährlich wegen zu geringer Füllmengen mehrere hundert Reklamationen bezüglich Lebensmittel- und Kosmetikprodukten ein. Viele Kunden überprüfen offenbar in regelmäßigen Abständen, ob die auf einer Packung angegebene Menge auch tatsächlich enthalten ist, bzw. ob sie die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erhalten. Ob Kunden aber tatsächlich von den Konzernen geprellt werden, kann weder allein mit Blick auf die  Küchenwaage noch am Einzelfall entschieden werden.

Einige Kunden befinden sich beim Einkaufen stets in einer Art "Lauerstellung", ob sie nicht irgendwo getäuscht werden könnten. Angesichts der vielen Mogelpackungen, die in deutschen Geschäften im Umlauf waren und nach wie vor sind, ist das nicht verwunderlich. Klammheimlich ist plötzlich in Verpackungen weniger enthalten, ohne dass der Preis des Produkts verringert würde, oder es werden nur die Verpackungen größer, obwohl der eigentliche Inhalt gleich geblieben ist. Nicht selten überprüfen Verbraucher daher penibel, ob die Füllmenge auch tatsächlich den Angaben entspricht. Immer wieder fallen ihnen dabei Produkte auf, die das Soll anscheinend (aber oft auch nur scheinbar) unterschreiten.

Auch manche Dienstleistungen, wie etwa die Geschwindigkeit des Internetanschlusses, werden von Verbrauchern kritisch beäugt. So überprüfen viele Kunden mit entsprechenden Tests, wie viel der vereinbarten Leistung tatsächlich bei ihnen ankommt. Nicht nur die Leistungen bekannter Provider wie 1&1, sondern auch jene von weniger geläufigen Anbietern lassen sich damit testen. Sollte sich allerdings eine Differenz zwischen Sein und Soll ergeben, heißt das aber noch lange nicht, dass der Kunde geprellt wird.

Unwägbarkeiten: Firewalls, Küchenwaagen & Toleranzen

Die heimischen Tests können viel ergebnislosen Ärger erzeugen. Eine geringere DSL-Geschwindigkeit rührt beispielsweise oft daher, dass die Entfernung zum nächsten Daten-Knotenpunkt sehr weit ist. Die Verträge aber bestimmen meist bloß, wie viel Datendurchsatz der Provider dem Kunden maximal reserviert. Wie viel davon dann tatsächlich beim Kunden ankommt, ist damit nicht gesagt und somit der Vertrag so kaum anfechtbar. Es gibt zudem viele Gründe, warum die Auswertung der Geschwindigkeitstests zu fehlerhaften Ergebnissen führen kann. Die eigene Firewall, das Antivirenprogramm oder das heimische W-LAN können beispielsweise die Testergebnisse verfälschen.

Auch wenn die Küchenwaage anzeigt, dass etwas 15 Gramm weniger wiegt, als auf der Verpackung steht, bedeutet das nicht, dass tatsächlich 15 Gramm zu wenig enthalten sind. Denn viele Küchenwaagen sind ungenau. Zudem sieht der Gesetzgeber Toleranzgrenzen vor. Nicht jede Abweichungen von den Angaben ist demnach als problematisch zu bewerten. Wie viel toleriert werden muss, ist dabei gesetzlich festgelegt.

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Foto: TiM Caspary  / pixelio.de

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