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Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung startet eine Aktion zur Prüfung der Arbeitszeiten. Dafür werden in der Oberpfalz spontane Besuche in Hotels und Gaststätten durchgeführt, um dort den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Gerade bei den Ausbildungsbedingungen will die Regierung genau hinsehen.

An die Beschäftigten im Hotel und Gastgewerbe werden vielfältige Anforderungen gestellt. Die Arbeit ist unter anderem durch ungünstige Arbeitszeiten, wie beispielweise geteilte Dienste, Nacht- und Sonntagsarbeit geprägt. Kurzfristig geänderte Schichtpläne und lange oder direkt aufeinanderfolgende Schichtdienste sind keine Seltenheit. Erwartet wird von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Flexibilität und Multifunktionalität. Überlange Arbeitszeiten führen die Beschäftigten jedoch auf Dauer an ihre physischen und psychischen Grenzen.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz wird deshalb von Mai bis Oktober 2015 gezielt Hotel- und Gaststätten aufsuchen, um dort den Arbeitsschutz, besonders die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten, zu überprüfen. Damit soll ein Beitrag für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe geleistet werden.

Im Mittelpunkt des Überprüfungsprogramms steht der Jugendarbeitsschutz. Viele Jugendliche verdienen sich im Hotel- und Gastgewerbe ein paar Euro dazu oder sind als Auszubildende beschäftigt. Entsprechend ihres Entwicklungsstandes müssen Jugendliche besonders vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Beispielsweise dürfen sie nur an acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Ergänzend werden die Arbeitszeiten der Erwachsenen überprüft und die Arbeiten, die von Schwangeren und Stillenden ausgeübt werden dürfen.

 

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