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Am 30. November ist Stichtag. Bis dahin können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar 2016 einen günstigeren Tarif zu wählen. Viele Fahrzeughalter scheuen allerdings den Wechsel: Vielen ist die Suche nach einer günstigeren Versicherung zu kompliziert und zeitaufwändig. Mit einigen Vorüberlegungen gelingt der Wechsel jedoch leicht.

Keine andere Versicherung wechseln Kunden so häufig wie die Kfz-Versicherung. Die Zeit, die man dafür braucht, ist gut investiert: Denn gerade bei Autoversicherungen sind die Preis-/Leistungsunterschiede so groß, dass es sich auf jeden Fall lohnt, mehrere Tarife zu prüfen. Der entscheidende Tag für den Wechsel ist jedes Jahr der 30. November. Spätestens bis zu diesem Tag muss die Kündigung schriftlich per Post oder Fax beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Wurde die Kündigungsfrist eingehalten, endet der Vertrag am 1. Januar des Folgejahres. Bis dahin muss ein neuer Vertrag abgeschlossen sein.

Um eine günstige Kfz-Versicherung zu finden, lohnt es sich Informationen einzuholen und mehrere Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Die neue Versicherung sollte günstiger sein und individuelle Ansprüche abdecken. Einige Versicherer versenden die Beitragsrechnung jedoch mit Absicht so spät, dass der Stichtag für die Kündigung bereits verstrichen ist. Deshalb ist es meist besser, bereits vor dem 30. November aktiv zu werden und dem Versicherer seine Kündigungsabsicht mitzuteilen. Viele Unternehmen reagieren darauf, indem sie ein günstigeres Angebot unterbreiten, was unter Umständen den Wechsel zu einem anderen Anbieter überflüssig macht.

Vor dem Wechsel sollte man auch überlegen, ob zusätzlich zur Kfz-Versicherung ein Vollkasko- bzw. Teilkaskoschutz notwendig ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte Dritten verursacht und gilt sowohl für Sach- als auch Personenschäden. Eine Kasko-Versicherung greift hingegen bei Schäden am eigenen Auto. Für Neuwagen und wertvolle Autos ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, bei Gebrauchtwagen lohnt sich eine Teilkasko. Lediglich bei gebrauchten Autos mit einem Restwert unter 4000 Euro rechnet sich ein Teilkaskoschutz in der Regel nicht mehr.

Wer den Stichtag verpasst hat, muss erneut ein Jahr warten, bis er zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann. Allerdings besteht bei einer Beitragserhöhung, einer Veränderung der Vertragsbedingungen sowie im Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall hat der Versicherte das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich zu kündigen.

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Foto: Uwe Schlick  / pixelio.de

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