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Die Firma Tesla Motors bietet für ihre Elektrolimousine Model S einen sogenannten Autopiloten an. Der ADAC hat ihn (Softwareupdate 7.0) untersucht. Ergebnis: Der „Autopilot“ ist eine Kombination aus den bekannten Assistenzsystemen Abstandsregeltempomat und Spurhalteassistent. Im fließenden Verkehr gewinnt er schnell das Vertrauen des Fahrers, alle Situationen kann er aber nicht abdecken.

Unter der Prämisse, dass der Fahrer stets die Kontrolle über das Fahrzeug behält, ist die Technologie für Autobahnen geeignet. Sie unterstützt beim Fahren. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich Autofahrer zu sicher fühlen und das Fahrzeug nicht ausreichend überwachen. Tesla hat deshalb zu Jahresbeginn ein Update der Software geliefert. Darin wird die Benutzung der Autopilotfunktion abseits der Autobahn wieder eingeschränkt.

Der „Autopilot“ von Tesla suggeriert dem Verbraucher trotz mancher Warnhinweise hochautomatisiertes Fahren. Grund dafür: Die Hände brauchen längere Zeit nicht am Lenkrad zu sein. Außerdem kann der großflächige Bildschirm während der Fahrt zum Surfen im Internet verführen. Der Autofahrer darf sich allerdings bis auf weiteres – auch in teilautomatisierten Fahrzeugen – nicht von der Fahraufgabe abwenden. Ablenkende Unterhaltungsfunktionen, wie beispielsweise Internetzugang, sollten ihm deshalb während der Fahrt nicht angeboten werden.

Verbraucher sollten künftig von Automatisierungsfunktionen immer stärker profitieren. Voraussetzung dafür ist ein gesetzlicher Rahmen, außerdem muss die Technik verlässlicher werden. Obwohl das automatisierte Fahren in Zukunft mehr Komfort und Sicherheitsvorteile verspricht, wird es noch einige Jahre dauern, bis Autofahrer sich während der Fahrt anderen Aufgaben zuwenden können.

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Auf der Autobahn unterstützt das teilautomatisierte Fahren den Lenker - 

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