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Der Landkreis Regensburg begrüßt die längst fällige Entscheidung, das Thema Störerhaftung im Bundestag abzuarbeiten um damit den Bürgerinnen und Bürgern endlich ein freies WLAN zu ermöglichen, wie es in anderen Ländern der Welt längst gängige Praxis ist. Bisher wurden lt. des Bundesverbandes Verbraucherzentrale bis 2012 mehr als vier Mio. Abmahnungen geschickt und während in Deutschland 1,87 Hotspots auf 10.000 Einwohner vorhanden waren, sind es in Schweden fünfmal so viele.

Es ist gut, dass die monatelangen Streitigkeiten in der Koalition durch ein Machtwort des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof nun beendet wurden. Er hat die deutsche Praxis als bedenklich bewertet. Nun soll bis Herbst der richtige Weg eingeschlagen und die Störerhaftung abgeschafft werden.

Für die Schaffung eines flächendeckenden WLAN-Netzes durch die Gemeinden im Landkreis stellen sich jedoch nun neue Fragen. Die Kommunen haben jetzt die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Varianten zu wählen. Zum einen eine freies WLAN, das evtl. auch privat betrieben werden kann, zum anderen das Bayern-WLAN, das zwar teurer ist, aber durch einen entsprechenden Jugendschutzfilter Vorteile bietet.

Der Landkreis selbst ist seiner Zeit längst voraus und hat im LRA-Hauptgebäude und in der Kfz-Zulassungsstelle bereits seit geraumer Zeit ein kostenloses WLAN-Angebot, das jetzt aufgrund der endlich wegfallenden Störerhaftung noch liberaler gestaltet werden kann.

Was nach wie vor bleibt, sind jedoch die Geschäftsbedingungen der Provider. Wie diese die neuen Regelungen handhaben, wenn die Störerhaftung aufgehoben wird und jeder der will, seinen Internetzugang mit anderen teilt, ist noch abzuwarten. Gemäß den gängigen Geschäftsbedingungen dürfen das die Anschlussinhaber nämlich derzeit nicht. Unter Umständen könnten in bestimmten Bereichen sogar Anschlüsse wegfallen, weil sich mehrere Nutzer über das Freifunknetz einen Internet-Anschluss teilen.

Hintergrundinfo:
BayernWLAN: Pro Hotspot muss eine Gemeinde mit laufenden Kosten von rund 80 Euro im Monat rechnen. Pro Gemeinde werden nur zwei Hotspots bis maximal 5.000 Euro gefördert.

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