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Sie sind schnell, wendig und stehen in diesem Frühling bei Jugendlichen hoch im Kurs: Motorized Boards, auch E-Boards genannt. Die motorisierten Skateboards und Self Balance Scooter können eine Geschwindigkeit von bis zu 35 Stundenkilometern erreichen. Doch sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. „Im Moment dürfen die E-Boards nur als Sport- und Freizeitgerät auf privatem Gelände genutzt werden“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. „Auch auf Geh- und Radwegen und öffentlichen Parkplätzen sind die angesagten Gefährte tabu.“ Passiert dort ein Unfall, kann es teuer werden. Für Sach- und Personenschäden hat der Verursacher dann keinen Versicherungsschutz. Er muss im schlechtesten Fall die Kosten selbst tragen.

„Die Enttäuschung bei Kindern und Jugendlichen ist oft groß, wenn sie erfahren, dass sie ihre E-Boards nur auf Privatgelände fahren dürfen“, sagt die Verbraucherexpertin. Eltern möchten die Freizeitgeräte dann am liebsten zurückgeben. Ob der Kauf rückgängig gemacht werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden. Es dürfte kein Problem sein, wenn das Board noch unbenutzt und originalverpackt ist. „Verbraucher sollten sich darauf berufen, dass sie die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit nicht vorher hätten wahrnehmen können“, betont Esther Jontofsohn-Birnbaum. Wurde das Board bereits benutzt, kann die Rückgabe problematisch werden. Dann ist entscheidend, wie deutlich in der Gebrauchsanweisung auf die fehlende Zulassung hingewiesen wird. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die örtlichen Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

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Bild: 
I-vista  / pixelio.de

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