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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat heute in einem Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Diensträume der Stadt Regensburg sowie Privat- und Geschäftsräume in Regensburg durchsucht. Das Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme richtet sich gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs.

Ihm liegt zur Last von drei Unternehmen aus der Immobilienbranche seit 2013 insgesamt über 500.000 EUR Spendengel-der für den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden als dessen Vorsitzender ent-gegen genommen zu haben. Dabei besteht der Anfangsverdacht, dass diese Spenden nicht nur einer straflosen politischen „Landschaftspflege“ dienten, son-dern der Oberbürgermeister dazu veranlasst werden sollte, seinen Einfluss bei anstehenden Entscheidungen der Stadt über verschiedene Bauvorhaben im Sinne der Spender auszuüben. Auf Seiten der Spender wäre dies strafbar als Vorteils-gewährung. Deswegen richtet sich das Ermittlungsverfahren auch gegen die drei Verantwortlichen der spendenden Unternehmen. Dabei wird auch deren früheres Spendenverhalten überprüft.

Der Tatverdacht gründet sich vor allem auf den Umstand, dass es sich um hohe Spenden handelte, die vermutlich in Einzelbeträge unterhalb von 10.000 EUR auf-gespalten wurden, um die andernfalls vorgeschriebene Veröffentlichung des Spendernamens und der Höhe der Spende im Rechenschaftsbericht der Partei zu umgehen (vgl. § 25 Abs. 3 Parteiengesetz). Schutzzweck der maßgeblichen Straf-vorschriften der §§ 331, 333 StGB ist es, bereits den Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen zu vermeiden. Die Ermittlungen kamen durch eine förm-liche Mitteilung eines Mitglieds des SPD-Landesverbandes Bayern in Gange, das auf Landesebene mit der Prüfung des Rechenschaftsberichts des Ortsvereins Re-gensburg Stadtsüden befasst war.

Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft beim Ermitt-lungsrichter des Amtsgerichts Regensburg die Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, die heute durch 69 Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg und sieben Staatsanwälte vollzogen wurden. Dabei ist zu betonen, dass es sich lediglich um einen Anfangsverdacht handelt. Die anstehende Auswertung der sichergestellten Unterlagen wird ergeben, ob sich dieser bestätigt oder nicht. Zur Fortführung der Ermittlungen und zur Vermeidung eines Beweismittelverlustes war es aber uner-lässlich, diese Maßnahmen jetzt zu ergreifen, die zwangsläufig mit einem öffentli-chen Bekanntwerden der Vorwürfe einhergehen.

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Quelle: PM Staatsanwaltschaft Regensburg
Bild: Tim Reckmann  / pixelio.de

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