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Die Sommerferien und damit auch die Hauptreisezeit stehen kurz bevor. Oft stellt sich nun
wieder die Frage, welche Andenken und Mitbringsel Reisende aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen dürfen.

André Lenz von der Generalzolldirektion rät: "Wir haben Schmuggler im Visier – auch im
Reiseverkehr. Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. Damit Ihr Urlaub erholsam und
ohne Ärger mit dem Zoll zu Ende geht, sollten Sie sich schon vor Urlaubsantritt über die
wichtigsten Bestimmungen informieren. "

Ein Besuch im Internet unter www.zoll.de ist dabei sehr hilfreich. Man kann sich aber auch
kostenlos die Smartphone-App "Zoll und Reise" herunterladen. Zur Vermeidung von
Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung und ist daher für den Urlaub
im Ausland bestens geeignet.

Reisefreimengen

Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind für zu nichtgewerblichen Zwecken bestimmte
Waren bis zu bestimmten Höchstmengen pro Person, zum Beispiel 200 Zigaretten (soweit
mindestens 17 Jahre alt), 1 Liter Alkohol (soweit mindestens 17 Jahre alt) und alle anderen
Waren, beispielsweise Schmuck- und Kleidungsstücke, bis zu einem Gesamtwert von
430 Euro (Einreise mit Flugzeug oder Schiff) beziehungsweise 300 Euro (für alle anderen
Reisewege z.B. Auto oder Bahn) einfuhrabgabenfrei. Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt
jeweils ein Warenwert von insgesamt 175 Euro. Übersteigt etwa ein Schmuckstück diese
Wertgrenzen, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Hierbei ist es
unerheblich, ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den privaten Gebrauch
gekauft wurde. Auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln sind nur Waren innerhalb
der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben.

Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf lebende Exemplare aus
Fauna und Flora zu verzichten. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen
davon oder Waren daraus ist untersagt oder streng reglementiert. Verstöße werden verfolgt
und zudem müssen Sie neben der Einziehung der Waren mit hohen Bußgeldern oder gar
Strafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind finden Sie unter www.artenschutzonline.de.

Kulturgüterschutz

Kulturgüter kann ein Urlauber nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennen. „Kulturgüter“
sind Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft ein
bedeutungsvolles Gut darstellen. Hierzu zählen seltene Mineralien, auch Antiquitäten,
bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen. Diese unterliegen in vielen Ländern sehr
strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten. Wer aus dem Urlaub ein besonderes
Souvenir mitbringen möchte, sollte sich daher stets informieren, was man aus dem jeweiligen
Land mitnehmen darf und was nicht bzw. gänzlich auf derartige Souvenirs verzichten.

Produktpiraterie

Bekleidung, Fanartikeln, Kosmetika, Taschen und Uhren und Ähnliches namhafter
Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu Spotpreisen angeboten. Aber
Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ
minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden
beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt.
Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren zu verzichten.

Barmittel

Zu beachten ist auch, dass mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in
die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne Aufforderung
schriftlich beim Zoll angemeldet werden müssen. Damit soll die Geldwäsche bekämpft und
die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Innerhalb der EU müssen
beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr nur nach
Aufforderung mündlich angezeigt werden.

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Foto: Sascha Böhnke  / pixelio.de

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