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Die Stadtkasse erinnert öffentlich an den Steuertermin 16. August 2016. An diesem Tag sind die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren für das dritte Quartal 2016 zur Zahlung fällig. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten. Säumnisfolgen können so vermieden werden.

Die Stadtkasse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Scheckzahlung die Zahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt, das heißt, ein Scheck für am 16. August 2016 fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Mittwoch, 10. August 2016, bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird diese Regelung nicht beachtet, entstehen Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.

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Bild: I-vista  / pixelio.de

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