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Bei der Kontrolle eines mit drei Personen besetzten Pkw, der am Bahnhofsvorplatz in Weiden festgestellt worden war, fanden Beamte der Bundespolizei am gestrigen Nachmittag ein Behältnis mit Marihuana im dreistelligen Grammbereich vor.

Als am Sonntag, 11.09.2016, nachmittags, ein Pkw am Bahnhofvorplatz einer Kontrolle unterzogen wurde, hatte die 29jährige Fahrerin noch versucht, das Rauschgift vor den Polizeibeamten zu verstecken. Bei der näheren Überprüfung der drei Insassen konnten weitere verschiedene Drogen in geringer Menge und ein vierstelliger Geldbetrag aufgefunden werden. Da der Verdacht bestand, dass hier ein Drogenhandel stattgefunden hat, nahmen die Beamten der Bundespolizei die drei Personen vorläufig fest und übergaben sie zur weiteren Sachbearbeitung an die Kriminalpolizeiinspektion Weiden.

Die Beamten des Kriminaldauerdienstes veranlassten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden Wohnungsdurchsuchungen bei allen drei Festgenommenen, die bei der Fahrerin zur Auffindung von einer weiteren geringen Menge Meth-Amphetamin führte.
Die aufgefundenen Betäubungsmittel wurden sichergestellt und gegen alle drei Personen Strafverfahren wegen illegalen Drogenbesitzes eingeleitet. 

Aufgrund des Verdachts auf Drogenhandel wurde seitens der Staatsanwaltschaft Weiden gegen die 29jährige Fahrerin und ihren 28jährigen Mitfahrer, beide wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht vorbelastet, jeweils Antrag zur Haftprüfung beim Amtsgericht Weiden gestellt. Der Ermittlungsrichter ordnete sowohl gegen die 29jährige als auch den männlichen Begleiter die Untersuchungshaft an, sie wurden zwischenzeitlich in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die weitere Begleiterin, eine 21jährige Frau noch ohne Vorahndung, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden am Sonntagabend nach erfolgter Sachbearbeitung wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. 

Die 29jährige Fahrerin hat zudem ein weiteres Ermittlungsverfahren zu erwarten, da sie im Verdacht steht, ihren Pkw unter Drogeneinfluss geführt zu haben. Eine Blutentnahme zum Nachweis des Drogenkonsums wurde durchgeführt.


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