section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Ab sofort können bedürftige Familien beim Amt für Jugend und Familie einen Antrag auf einen Gutschein über 100 Euro zum Kauf von Schulmaterial stellen.
„Wir wollen auch in diesem Jahr zusammen mit der Waisenhausstiftung Stadtamhof und Papier Liebl helfen, den Start in ein neues Schuljahr für Kinder und deren Familien zu erleichtern, die finanziell nicht so gut gestellt sind“, so Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.

In der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 2016 stehen wieder Gutscheine im Wert von 100 Euro je Gutschein beim Amt für Jugend und Familie bereit. Mit diesem Gutschein können Schulmaterialien aller Art bei der Firma Papier Liebl in der Hermann-Geib-Straße 16 in Regensburg erworben werden.

„Ein herzliches Dankeschön möchte ich an Dieter Krakowitzer von Papier Liebl richten, der die Aktion schon seit Jahren unterstützt und somit dazu beiträgt, dass jedes Kind in Regensburg für den Schulanfang gut gerüstet ist“, so Wolbergs.

Begünstigte der Gutscheinaktion
Der Gutschein im Wert von 100 Euro zur Beschaffung von Schulsachen ist für Familien gedacht, deren Einkommen nur geringfügig über dem Schwellenwert liegen. Dazu gehören alle Familien, die für den Besuch von Kindertagesstätten (Kindergarten, Hort, Krabbelstube) und die Tagespflege oder die Mittagsbetreuung an Schulen bereits eine finanzielle Förderung durch das Amt für Jugend und Familie erhalten.

Geldleistung oder Gutschein
Keinen Gutschein bekommen Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von Hartz IV in einer Bedarfsgemeinschaft leben und deren Eltern am 1. August einen Anspruch auf Leistungen haben. Sie erhalten von dem für sie zuständigen Jobcenter zusätzlich 100 Euro für die Beschaffung von Schulbedarf. Davon werden 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar ausgezahlt. Eine Geldleistung in Höhe von 100 Euro aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket gibt es außerdem für Familien,

  • die im Rahmen der Sozialhilfe eine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten,
  • die wegen ihres geringen Einkommens auf Wohngeld angewiesen sind,
  • die einen Kinderzuschlag über die Familienkasse bei der Arbeitsagentur beziehen,
  • die als Asylbewerber anspruchsberechtigt sind.

Ein Formular zur Antragstellung ist unterwww.regensburg.de/rathaus/dienstleistungen/formularcentereingestellt. Es kann bereits vorab von den Eltern ausgefüllt und mitgebracht werden.

Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ab 1. August bis 31. Oktober 2016 durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend und Familie in der Richard-Wagner-Straße 17 zu den Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr und 15 bis 17.30 Uhr

Rückfragen zur Gutscheinaktion werden unter Telefon 507-1512 und 507-3514 gerne beantwortet.

Um einen zügigen und unkomplizierten Ablauf zu gewährleisten, sollten die Antragsteller die aktuellen Bescheide zur Kindertagesbetreuung mitbringen. Ansonsten müsste ein

Einkommensnachweis vorgelegt werden, damit die Bedürftigkeit geprüft werden kann. Auf jeden Fall ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Pass) notwendig.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben