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Zum heutigen 1. Januar 2017 treten zahlreiche Gesetzänderungen und neue Gesetze in Kraft. Was Unternehmer, Arbeitnehmer und pflegende Angehörige jetzt wissen sollen, gibt es hier ein Blick.

Ab heute  gelten neue Regeln für die Registrierkassen. Ab diesem Datum dürfen nur elektronische Registrierkassen eingesetzt werden: Die Unternehmer sollen digitale Unterlagen direkt für die Buchhaltung veränderungssicher erzeugen können. Die alten Kassen dürften nicht mehr verwendet werden. Betroffen sind alle Gewerbetreibenden, die Bücher führen, sowie auch die, die eine elektronische Registrierkasse, PC-Kasse usw. einsetzen.

Außerdem treten Gesetzänderungen bezüglich Leiharbeit in Kraft: Ab heute gelten für Leiharbeitnehmer die Arbeitsbedingungen im Betrieb des Entleihers. Auch bei Vergütungsbedingungen wird der „Equal-Pay-Grundsatz“ gelten: Zwar können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten, aber nur für die ersten neun Monaten.

Ab heute bringt das zweite Pflegestärkungsgesetz drei wesentliche Änderungen, wodurch die pflegenden Angehörigen besser gestellt werden sollen. Es geht um die neue Definition der Pflegebedürftigkeit und die Veränderungen des Begutachtungsverfahrens. Außerdem wird es statt drei Pflegestuffen fünf Pflegegrade geben. Bisher wurden psychische und geistige Einschränkungen nicht berücksichtigt, die Demenzkranke erhalten z. B. nur über die Feststellung von eingeschränkter Alltagskompetenz geringe Zusatzleistungen.

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