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Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der gegenwärtig grassierenden, hochansteckenden Vogelgrippe hat die Stadt Regensburg am Freitag, 18. November 2016, eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel im Stadtgebiet erlassen.
Diese Stallpflicht gilt für die Bestände von gewerbsmäßigen Geflügelhaltern und Züchtern sowie von Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres.

Am Freitag hat das bayerische Umweltministerium eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel ausgesprochen. Die Stadt Regensburg hat diese sogenannte Aufstallungsanordnung unverzüglich mit einer Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet umgesetzt. Rudolf Gruber, Leiter des städtischen Umweltamtes, appelliert an alle Halter von Zier- und Nutzgeflügel, sich unbedingt an die Stallpflicht zu halten. „Das derzeit umgehende  Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N8 ist sehr aggressiv und hochansteckend. Geflügelhalter sollten die Gefahr keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen“, erklärt Gruber. „Schließlich droht ja nicht nur die weitere Verbreitung des Virus, sondern auch ein zum Teil enormer Schaden für die Halter.“

Bisher ist im Stadtgebiet noch kein Vogelgrippe-Verdachtsfall aufgetreten. Daher dient die von der Stadt erlassene Stallpflicht zum jetzigen Zeitpunkt der Vorsorge. Allerdings wird die Stadt die Einhaltung der Stallpflicht überwachen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Die Stadt bittet die Bürgerinnen  und Bürger darum, bei Auffinden von toten Wasservögeln – insbesondere von diesen Vogelarten kann eine Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr ausgehen – sofort die Feuerwehr zu verständigen (Telefonnummer 507-1365). Tote Wasservögel sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe angefasst werden.

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