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Die Kliniken St. Elisabeth in Neuburg an der Donau unterzeichnen eine Lehrkrankenhausvereinbarung mit der Universität Regensburg. Die engere Zusammenarbeit stärkt die Lehre, Forschung und Patientenversorgung und schafft Synergieeffekte.
 
Die Kliniken St. Elisabeth in Neuburg an der Donau dürfen sich seit heute, 25. Januar 2017, offiziell als „Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Regensburg“ bezeichnen. Im Rahmen einer Pressekonferenz mit Vertretern der Kliniken und der Universität Regensburg im Refektorium der Klinik in Neuburg wurde die Lehrkrankenhausvereinbarung unterschrieben und die Zusammenarbeit damit feierlich besiegelt.

„Der Erfolg des medizinischen Studiums und die Qualität der Lehre hängen maßgeblich vom Engagement der Lehrenden ab. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Kliniken St. Elisabeth wird die universitäre Lehre durch ein neues Haus bereichert, das den Studierenden weitere Möglichkeiten in ihrem Studium eröffnet", kommentiert Professor Dr. Bernd Salzberger, Studiendekan Humanmedizin der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg.

Studierende der Humanmedizin können durch die Lehrkrankenhausvereinbarung ihr Praktisches Jahr im Fachbereich Kinder- und Jugendmedizin in der Klinik für Kinder und Jugendliche der Kliniken St. Elisabeth ableisten. Hierfür bietet die Klinik ab März 2017 vier Plätze für Studierende an. „Des Weiteren wird durch die Vereinbarung die Zusammenarbeit in Forschung und Patientenversorgung ausgebaut, wodurch Synergieeffekte besser genutzt werden können“, so PD Dr. Stephan Seeliger, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche und Ärztlicher Direktor der Kliniken St. Elisabeth. Für die Patienten birgt dies besondere Vorteile. Die Klinken St. Elisabeth können ihnen nun die Teilnahme an klinischen Studien anbieten. Zudem werden mit den Regensburger Medizinern gemeinsame Behandlungskonzepte erarbeitet – insbesondere dann, wenn Patienten durch den jeweils anderen Kooperationspartner weiterbehandelt werden. „Wir sind überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit in der Lehre nur auf Grundlage einer engen Partnerschaft in der Krankenversorgung möglich ist.

Die Lehrkrankenhausvereinbarung trägt damit nicht nur zu einer Ausweitung der Kompetenzen auf dem Gebiet der Lehre bei, sondern auch zu einer übergreifend hohen Qualität in der vernetzten Krankenhausversorgung“, führt Professor Dr. Michael Melter, Lehrstuhlinhaber für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Regensburg, aus.

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